Bodenmarkierungen im Radverkehr

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Radfahrstreifen oder Mehrzweckstreifen sind durch eine Sperr-, Leit- oder Warnlinie von den angrenzenden Fahrstreifen getrennt. Radwege und Gehwege werden, soweit sie nicht baulich getrennt ausgeführt sind, durch eine Sperrlinie gegenseitig abgegrenzt.

Richtungspfeile und Schriftzeichen (Piktogramme) können auf ein Drittel der für den Kfz-Verkehr vorgesehenen Größe reduziert werden. Dient diese Information auch für den Kfz-Verkehr, so sind die Symbole mindestens einen Meter hoch und 0,80 Meter breit auszuführen.

Zur Leitung, Sicherung und Ordnung des Radverkehrs sind folgende Bodenmarkierungen anzubringen:

Fahrradsymbol

Fahrradsymbol

Radfahranlage mit Bodenpiktogrammen von Fahrradsymbolen

Eine Radfahranlage ist mit dem entsprechenden Verkehrszeichen und dem Fahrradsymbol gekennzeichnet. Das Symbol ist kreisrund, zu sehen ist ein weißes Fahrrad auf blauem Grund.


Markierungsmaße im Überblick

Art der Markierung

Länge
(in Metern)

Breite
(in Metern)

Abstand zwischen der Markierung
(in Metern)

Blockmarkierung

0,5

0,5

0,5

Leitlinie

1,5

0,1

1,5

Warnlinie

6,0

0,1

1,5

Sperrlinie

0,1

Haltelinie

0,5

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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