Bodenmarkierungen im Radverkehr
Radfahrstreifen oder Mehrzweckstreifen sind durch eine Sperr-, Leit- oder Warnlinie von den angrenzenden Fahrstreifen getrennt. Radwege und Gehwege werden, soweit sie nicht baulich getrennt ausgeführt sind, durch eine Sperrlinie gegenseitig abgegrenzt.
Richtungspfeile und Schriftzeichen (Piktogramme) können auf ein Drittel der für den Kfz-Verkehr vorgesehenen Größe reduziert werden. Dient diese Information auch für den Kfz-Verkehr, so sind die Symbole mindestens einen Meter hoch und 0,80 Meter breit auszuführen.
Zur Leitung, Sicherung und Ordnung des Radverkehrs sind folgende Bodenmarkierungen anzubringen:
Fahrradsymbol
Eine Radfahranlage ist mit dem entsprechenden Verkehrszeichen und dem Fahrradsymbol gekennzeichnet. Das Symbol ist kreisrund, zu sehen ist ein weißes Fahrrad auf blauem Grund.
Fahrverbotssymbol für Inline-Skater*innen
Das Fahrverbot für Inline-Skater*innen ist auf einer Radfahranlage mit einem entsprechenden Fahrverbotssymbol gekennzeichnet. Das Symbol ist kreisrund und zeigt einen durchgestrichenen Inline-Skate-Schuh.
Leitlinie
Eine Leitlinie dient zur Führung und Begrenzung bei Mehrzweckstreifen beziehungsweise bei Radfahren gegen die Einbahn.
Sperrlinie
Eine Sperrlinie dient zur Trennung zweier Verkehrsflächen (zum Beispiel Fahrbahn und Radfahrstreifen oder Geh- und Radweg).
Markierungsmaße im Überblick
Art der Markierung |
Länge |
Breite |
Abstand zwischen der Markierung |
---|---|---|---|
Blockmarkierung |
0,5 |
0,5 |
0,5 |
Leitlinie |
1,5 |
0,1 |
1,5 |
Warnlinie |
6,0 |
0,1 |
1,5 |
Sperrlinie |
0,1 |
||
Haltelinie |
0,5 |
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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