Kurzparkzonen

Parkpickerl verlängern
Rund 50.000 Parkpickerl laufen Ende Februar aus. Die Bezirksämter bitten um rechtzeitige Verlängerung. mehr

Seit 1. März 2022 gilt in ganz Wien die flächendeckende Kurzparkzone. Das Parken ist in jedem Wiener Gemeindebezirk kostenpflichtig. Sie benötigen einen Parkschein (1,25 Euro pro halbe Stunde) oder ein Parkpickerl (nur für Bezirks-Bewohner*innen), um Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Stellplätzen zu parken.

Übersicht im Stadtplan

Ausnahmen und abweichende Regelungen

In einigen wenig besiedelten Gebieten am Stadtrand gelten Ausnahmeregelungen von der Kurzparkzone (hier müssen Sie für das Parken nicht bezahlen) oder abweichende zeitliche Regelungen.

14. Bezirk

  • Wientalstraße von Bezirksgrenze 13./14. Bezirk bis Albert-Schweitzer-Gasse
  • Wientalstraße von Albert-Schweitzer-Gasse bis Johann-Schorsch-Gasse
  • Mauerbachstraße nach der Hohen Wand Wiese (Steinbachtal)

21. Bezirk

  • Senderparkplatz

22. Bezirk

  • Raffineriestraße und Finsterbuschstraße sowie Dechantweg stadtauswärts ab Biberhaufenweg: Kurzparkzone von 8 bis 11 Uhr bei maximaler Abstelldauer von 2 Stunden. Bewohner*innen des 22. Bezirks mit Parkpickerl können hier zeitlich unbegrenzt und ohne zusätzliche Kosten parken.

23. Bezirk

  • Brunner Straße von Carlbergergasse bis Ketzergasse (Landesgrenze)
  • Laxenburger Straße von Oberlaaer Straße bis Inzersdorfer Brücke
  • Inzersdorfer Brücke
  • Laxenbruger Straße von Inzersdorfer Brücke bis Habäckgasse
  • Industriegebiete Inzersdorf und Brunner Straße - nur jene Teile des Industriegebietes, wo an beiden Straßenseiten Gewerbegründe liegen
  • Teile von Kalksburg und Kaltenleutgeben

Wer bekommt ein Parkpickerl? Wo gilt es?

  • Berechtigungszone: Wer bekommt ein Parkpickerl oder einen Parkchip?
    • Bewohner*innen sowie Betriebe, die innerhalb der Berechtigungszone ihren Wohnsitz beziehungsweise Betriebssitz haben, können ein Parkpickerl oder einen Parkchip bekommen. Sie können innerhalb des Bezirkes zeitlich unbegrenzt parken.
  • Geltungsbereich: Wo gelten Parkpickerl und Parkchip?
    • Der Geltungsbereich ist nicht immer auf den eigenen Bezirk beschränkt, sondern kann einige Straßenzüge in einen oder mehrere Nachbarbezirke hineinreichen. Es gibt also Überlappungszonen. Zum Beispiel gelten das Parkpickerl beziehungsweise der Parkchip für den 16. Bezirk auch in genau definierten Bezirksteilen im 14., 15. und 17. Bezirk.

Berechtigungszonen und Geltungsbereiche nach Bezirk im Stadtplan

Hinweis: Im mobilen Stadtplan wird die Berechtigungszone angezeigt. Über das Menü können Sie sich auch die Berechtigungszone für jeden Bezirk anzeigen lassen.

Anwohner*innen-Parkplätze für Bezirks-Bewohner*innen

  • Im 1., 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9., 12., 15. und 20. Bezirk für Anwohner*innen mit Parkpickerl reserviert, durch Verkehrsschilder gekennzeichnet
  • Zeitlich unbegrenztes Parken ohne Zusatzkosten für Fahrzeuge mit Parkausweis für Behinderte
  • Zeitlich begrenzte Nutzung für Betriebe, soziale Dienste und Kleintransporteure

Anwohner*innen-Parkplätze

E-Ladestationen

  • Bei E-Ladestationen gilt von 8 bis 22 Uhr ein Halte- und Parkverbot.
  • Vom Verbot ausgenommen sind Elektro-Fahrzeuge, die gerade aufgeladen werden.
  • Während Sie Ihr Elektro-Fahrzeug aufladen, müssen Sie keine Parkgebühr bezahlen.
  • Ist das Fahrzeug aufgeladen, müssen Sie mit dem Fahrzeug die Elektro-Ladezone verlassen.

Ladestellen Wien Energie und Partner

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