Lebensmittelweitergabe

Lebensmittel, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr verkauft werden können, die im Überschuss vorhanden sind oder die nicht mehr rechtzeitig gegessen werden können, sollten am besten für den menschlichen Verzehr weitergegeben werden.

Erst in 2. Linie sollten Möglichkeiten wie Verarbeitung zu Tierfutter oder Energienutzung in einer Biogas- oder Verbrennungsanlage in Betracht gezogen werden.

Lebensmittelweitergabe durch Private

Cover vom Leitfaden "Das is(s)t es mir wert": Kleine Tomate in einer offenen Hand

Für Private gibt es viele Möglichkeiten Essen weiterzugeben:

  • Lebensmittel mit Freund*innen und Nachbar*innen teilen
  • Essenskörbe zusammenstellen und weitergeben
  • Lebensmittel zu Fair-Teiler-Kühlschränken bringen

Leitfaden "Das is(s)t es mir wert"

Der Leitfaden bietet für Private und Betriebe einen Überblick, wo und wie in Wien Lebensmittel abgegeben werden können. In einer Karte sind alle Fair-Teiler, Lebensmittel-Annahmestellen von sozialen Einrichtungen und Sozialmärkte verzeichnet. Durch die Auflistung im Leitfaden nach Bezirk kann rasch die nächstgelegene Lebensmittel-Abgabestelle gefunden werden.


Weitergabe durch Betriebe und Soziale Einrichtungen

Für Produzent*innen, Handel, Gastronomie aber auch soziale Institutionen, die Lebensmittel übernehmen und weitergeben, müssen beim Umgang mit Lebensmitteln rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Entsprechend des Aktionsprogramms "Lebensmittel sind kostbar!" des Klimaschutz-Ministeriums sollen noch offene Fragestellungen rasch geklärt werden (z. B. Weitergabe von Lebensmitteln, die bei Buffets bzw. beim Catering übrig bleiben, Österreichische Codex-Leitlinie "Hygiene für Caterer").

Derzeit sind folgende Leitfäden verfügbar:

Leitfaden zur Lebensmittelweitergabe

Leitfaden der Arbeitsgruppe "Soziale Nachhaltigkeit"

Der Leitfaden stellt unter anderem Informationen zu Warenbeschaffung und Sortiment, rechtlichen Aspekten, Logistik, Lebensmittelsicherheit, Wertschöpfung und abfallwirtschaftliche Auswirkungen zur Verfügung.

Der Leitfaden wurde in der Arbeitsgruppe "Soziale Nachhaltigkeit" der ECR-Austria (Efficient Consumer Response) gemeinsam mit Vertreter*innen sozialer Einrichtungen, der Universität für Bodenkultur, der Wirtschaftsuniversität Wien, dem Österreichischen Ökologie-Institut und dem Bundesministerium erarbeitet.

Leitfaden des Bundesministeriums

Der Leitfaden aus 2011 wurde zu den rechtlichen Aspekten bei der Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen erstellt. Der Leitfaden soll helfen, Maßnahmen setzen zu können, damit genießbare Lebensmittel aus der Lebensmittelproduktion sowie dem Groß- und Einzelhandel nicht entsorgt werden müssen.

Zielgruppe:

  • Unternehmen, die sich vor einer Weitergabe von Lebensmitteln erstmals einen Überblick verschaffen möchten
  • Lebensmittel empfangende Sozialeinrichtungen, die Unterstützung bei unklaren rechtlichen Fragestellungen benötigen
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Stadt Wien | Umweltschutz
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