Waldbrandgefahr: Bis auf Weiteres ist das Rauchen, Hantieren mit offenem Feuer und Licht, der Gebrauch von Shishas (Wasserpfeifen) sowie das Entzünden von Feuer im Wald und dessen Gefährdungsbereich verboten. Auf den Grillplätzen und Grillzonen gilt Grillverbot.
Mehr Informationen
Grillen zu Hause
Grillen auf privaten Flächen, beispielsweise im Garten, auf der Terrasse oder am Balkon, ist grundsätzlich erlaubt. Sie müssen aber darauf achten, Ihre Nachbar*innen nicht durch Rauch, Lärm und Gerüche massiv zu belästigen. Achtung: Das Grillen ist oft durch Mietvertrag oder Hausordnung verboten oder eingeschränkt.
Grillen auf öffentlichen Grillzonen und Grillplätzen
- Die Stadt Wien stellt während der Grillsaison 8 kostenlose Grillzonen zur Verfügung. Die Benützung ist ohne Reservierung möglich.
- Entlang der Donauinsel gibt es 11 kostenpflichtige Grillplätze.
- Bitte beachten Sie die Grillzonen- und Grillplatz-Regeln.
Grillsaison
Die Grillsaison 2026 beginnt am 4. April und endet am 26. Oktober.
Ausnahmen:
- Die Grillzonen und Grillplätze im Donauinselbereich sind das ganze Jahr geöffnet.
- In den Grillzonen im Draschepark und beim Aufhof-Retentionsbecken beginnt die Grillsaison üblicherweise bereits im März.
Grillzonen: Kostenlos und ohne Reservierung grillen
Wichtig: Sie müssen einen eigenen Grill mitbringen.