Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8368 im 13. Bezirk mit Einsichtnahme
Für das Gebiet zwischen Grünbergstraße (Bezirksgrenze), Gaßmannstraße (Bezirksgrenze), Am Fasangarten (Bezirksgrenze), Linienzug 1-4, Seckendorff-Gudent-Weg und Linienzug 5-12 im 13. Bezirk, Katastralgemeinde Schönbrunn und Hietzing wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.
Persönliche Einsichtnahme
Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 25. April 2024 bis 6. Juni 2024 zur öffentlichen Einsicht auf:
- Servicestelle Stadtentwicklung
- 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock
- Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr
Einsichtnahme online
Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen.
In folgende Dokumente zum Planentwurf 8368 können Sie online Einsicht nehmen:
- Plan: 4 MB PDF
- Antragsentwurf: 79 KB PDF • 176 KB RTF
- Erläuterungsbericht: 138 KB PDF • 289 KB RTF
- Gutächtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung: 8 KB PDF • 58 KB RTF
- Zeichenerklärung: 82 KB PDF
Schriftliche Stellungnahme
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8368) geschickt werden.
Per E-Mail
post@ma21a.wien.gv.at
Per Post
Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest)
Rathausstraße 14-16, 1010 Wien
Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben (Amtszeiten beachten), wenden Sie sich bitte an die zuständige Kanzlei im 5. Stock, Zimmer 517.
Stellungnahme online
Sie können auch eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular:
Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Planungsauskunft Wien, Telefon: +43 1 4000-8840.
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Prüfung der Stellungnahmen
Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. In gedruckter Form kann das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erworben werden.
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