Leistungsberichte der Magistratsdienststellen

Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

Die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) ist für die Förderung des Wohnungsneubaus sowie der Wohnhaus- und Wohnungssanierung, für die Wohnbeihilfe und die Bewilligung von Eigenmittelersatz-Darlehen zuständig. In ihren Verantwortungsbereich fallen weiters die Wohnbauforschung, die Wahrnehmung der internationalen Beziehungen im Bereich Wohnbau und Stadterneuerung, die Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen sowie die Schlichtungsstelle. Diese beschäftigt sich mit Mietzins- und Betriebskostenüberprüfungen, Nutzwertfestsetzungen und Hauptmietzinserhöhungen im Zuge einer Wohnhaussanierung. Außerdem fungiert die Abteilung als Geschäftsstelle für die Wohnungskommissionen (soziale Wohnungsvergabe).

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Projekt- und Schwerpunktüberblick

Aufgrund der stark steigenden Baukosten wurde mit einer Novelle der Neubauverordnung im Juni 2022 (LGBl. für Wien Nr. 23/2022) die betragsmäßig festgehaltene Baukostenobergrenze abgeschafft und durch ein Refinanzierungsmodell im Sinne der Mietzinsobergrenze gemäß § 63 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 ersetzt. Des Weiteren wurde die Landesdarlehenslaufzeit im Mietförderungsbereich von 35 Jahren auf 40 Jahre erstreckt und die Fördersätze um jeweils 300 Euro pro Quadratmeter erhöht. Für die Einhaltung der kostenintensiven ökologischen, nachhaltigen, ressourcenschonenden, recyclebaren und klimaschonenden Qualitätskriterien im geförderten Wohnbau wurde ein zusätzliches unverzinstes Landesdarlehen geschaffen.

Objektförderungsmaßnahmen (Neubau, Wohnhaus- und Wohnungssanierung)

  • Im Jahr 2022 wurden für 1.874 neu zu errichtende Wohneinheiten und 93 Lokale Landesdarlehen in der Höhe von insgesamt 113,94 Millionen Euro bereitgestellt. Auf 739 SMART-Wohnungen entfielen rund 6,63 Millionen Euro Zusatz-Landesdarlehen.

  • Thermisch-energetische Sanierung: Für 43 Wohnhäuser wurden 20,71 Millionen Euro nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse zur Verfügung gestellt. Die förderbaren Sanierungskosten betrugen 94,47 Millionen Euro.

  • Förderzusagen ergingen zu 51 Sockel-(Total-)Sanierungen, 77 Maßnahmen zugunsten Menschen mit Behinderung, Einbauten von Aufzügen, Anträgen zur Erhöhung des Wohnkomforts sowie der Gebäudesicherheit, 32 Erhaltungsmaßnahmen bei Wohnhäusern sowie zu einem Wohnheim. Die Sanierungskosten betrugen insgesamt 160,95 Millionen Euro. Es wurden 34,6 Millionen Euro an einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschüssen, davon 5 Millionen Euro Ökobeiträge, 43,8 Millionen Euro an Annuitätenzuschüssen beziehungsweise laufenden Zuschüssen (kumuliert über die gesamte Laufzeit) und rund 21,2 Millionen Euro an Förderungsdarlehen gewährt.

  • Für die Förderung von 2.741 Sonnenschutzmaßnahmen, 1.013 Sicherheitstüren, 385 Behindertenmaßnahmen, 969 Fernwärmeanschlüssen, 315 innovativen Heizungen, 36 thermisch-energetischen Sanierungsmaßnahmen, 75 altersgerechten und barrierefreien Umbauten sowie 150 weiterer Sanierungsmaßnahmen erhielten Mieter*innen beziehungsweise Eigentümer*innen nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 12,83 Millionen Euro.

Subjektförderungsmaßnahmen (Wohnbeihilfe und Eigenmittelersatzdarlehen)

  • 2022 haben durchschnittlich 34.129 Personen Wohnbeihilfe im Gesamtausmaß von 45,72 Millionen Euro erhalten.

  • Es wurden 562 Eigenmittelersatzdarlehen im Gesamtausmaß von 6,24 Millionen Euro gewährt.

Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

2022 wurden 888 Anträge auf Betriebskostenüberprüfungen, 4.401 Anträge auf Mietzinsüberprüfungen, 16 Anträge auf Mietzinserhöhungen, 408 Anträge auf Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, 58 Anträge in Nutzwertfestsetzungsverfahren, 121 Anträge auf Prüfung von Ablöseforderungen, 592 Anträge auf Feststellung des rückforderbaren Kautionsbetrages und 2.449 Anträge in sonstigen Verfahren (Festsetzung eines Investitionsersatzes, Anerkennung als Hauptmieter*in et cetera) entschieden.