Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2009 | Ausgegeben am 28. September 2009 | 48. Stück |
48. Gesetz: | Änderung der Grenzen zwischen dem 4.
und 10. Bezirk und dem 3. und 10. Bezirk |
48.
Gesetz über die Änderung der Grenzen zwischen
dem 4. und 10. Bezirk und dem 3. und 10. Bezirk
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die im Gesetz vom 2. Juli 1954 über die Einteilung des Gebietes
der Stadt Wien in Bezirke (Bezirkseinteilungsgesetz 1954), LGBl. für Wien
Nr. 18, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr.
47/2009, festgelegten Grenzen zwischen dem 4. und 10. Bezirk und dem 3. und
10. Bezirk werden im Bereich des zukünftigen Hauptbahnhofes wie folgt
geändert:
1. Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 4. und 10. Bezirk beginnt im
Schnittpunkt der bisherigen Bezirksgrenze mit der westlichen
Randsteinaußenkante des westlichen Straßenbahn-Haltestellenkaps
zwischen Südbahnanlage und Wiedner Gürtel, verläuft von dort in
dieser Randsteinkante zuerst in nördlicher, dann in nordnordöstlicher
Richtung bis zum nördlichen Ende des vorgenannten Haltestellenkaps, dreht
dort nach Nordosten, um nach Querung der stadteinwärts führenden
Fahrbahn des Südtiroler Platzes in die nordwestliche Randsteinkante des
Gleiskörpers der Straßenbahn einzumünden. Dieser Kante folgend
überquert die neue Bezirksgrenze die Fahrbahn der verlängerten
Argentinierstraße und mündet in den nordwestlichen Rand der die
Gleiskonstruktion abschließenden Betonplatten. Dort verläuft sie
entlang des Randes dieser Betonplatten bis sie im Bereich der westlichen
Gleisgabelung auf der Kreuzung Wiedner Gürtel – Arsenalstraße
auf die Bezirksgrenze zwischen dem 3. und 4. Bezirk trifft.
2. Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 3. und 10. Bezirk beginnt im
Bereich der westlichen Gleisgabelung auf der Kreuzung Wiedner Gürtel
– Arsenalstraße im Schnittpunkt der bisherigen Bezirksgrenze mit dem
nordwestlichen Rand der die Gleiskonstruktion am Wiedner Gürtel
abschließenden Betonplatten. Von dort verläuft sie in
nordöstlicher Richtung in diesem Rand bis zum Schnittpunkt mit dem
westlichen entsprechenden Betonplattenrand der den Landstraßer Gürtel
querenden Gleisanlage. Entlang des vorgenannten westlichen Betonplattenrandes
verläuft die neue Grenze bis zum südöstlichen Ende des
südwestlichen Straßenbahn-Haltestellenkaps in der Arsenalstraße
und von dort geradlinig weiter, bis sie auf die nördliche Rundung des
ersten Fahrbahnteilers stößt, dessen südwestlichem Rand sie
folgt, um sich im südwestlichen Rand des zwischen Straßenbahnschleife
und Schweizer-Garten-Straße liegenden zweiten Fahrbahnteilers
fortzusetzen. Ab hier verläuft die neue Bezirksgrenze in der Fahrbahnmitte
der Arsenalstraße bis vor den Kreuzungsbereich Arsenalstraße –
Ghegastraße, von wo sie dann geradlinig ausläuft, bis sie in die
bestehende Bezirksgrenze zwischen dem 3. und 10. Bezirk im Bereich der nach
Südwesten verlängerten südöstlichen Straßenfluchtlinie
der Ghegastraße einmündet.
3. Der Verlauf der neuen Bezirksgrenzen zwischen dem 4. und
10. Bezirk und dem 3. und 10. Bezirk ist der planlichen Darstellung in
der Anlage zu diesem Gesetz zu entnehmen.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
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3
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LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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