Landesgesetzblatt für Wien
Jahrgang 2009 | Ausgegeben am 28. September 2009 | 47. Stück |
47. Gesetz: | Änderung der Grenze zwischen dem 1.
und 4. Bezirk |
47.
Gesetz über die Änderung der Grenze zwischen
dem 1. und 4. Bezirk
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die im Gesetz vom 2. Juli 1954 über die Einteilung des Gebietes
der Stadt Wien in Bezirke (Bezirkseinteilungsgesetz 1954), LGBl. für Wien
Nr. 18, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien
Nr. 46/2009, festgelegte Grenze zwischen dem 1. und 4. Bezirk wird im
Bereich des Karlsplatzes von der Rechten Wienzeile bis zur
Lothringerstraße wie folgt geändert:
Die neue Bezirksgrenze zwischen dem 1. und 4. Bezirk beginnt im
nordwestlichen Eckpunkt des Hauses Operngasse 18, quert in nordöstlicher
Richtung geradlinig die Operngasse bis sie sich tangential an die nordwestliche
fahrbahnseitige Randsteinkante des Rosa-Mayreder-Parks anschmiegt. Dieser
Randsteinkante folgt sie bis zum Ende des großen Bogens bei der
Einmündung der Wiedner Hauptstraße, von wo sie tangential
ausmündend geradlinig die Fahrbahn in ostnordöstlicher Richtung quert,
bis sie wieder tangential einmündend auf die fahrbahnseitige Randsteinkante
der zwischen Fahrbahn des Karlsplatzes in Richtung Schwarzenbergplatz und
Straßenbahngeleisen liegenden Verkehrsinsel trifft. Dieser Randsteinkante
folgt die Bezirksgrenze bis zum Ende des Randsteines auf Höhe des
Historischen Museums der Stadt Wien, von wo sie in ostsüdöstlicher
Richtung geradlinig die in die Lothringerstraße einmündende
Maderstraße quert bis sie in die fahrbahnseitige Randsteinkante des
Gehsteiges auf der Seite der geraden Ordnungsnummern der Lothringerstraße
trifft und im Bereich des Hauses Lothringerstraße 4 in die bestehende
Bezirksgrenze übergeht.
Der Verlauf der neuen Bezirksgrenze zwischen dem 1. und 4. Bezirk ist
der planlichen Darstellung in der Anlage zu diesem Gesetz zu
entnehmen.
Der Landeshauptmann: | Der Landesamtsdirektor: |
Häupl | Theimer |
Medieninhaber: Land Wien – Herstellung:
druck aktiv OG, 2301 Groß-Enzersdorf
Druck: MA 53 – Presse- und
Informationsdienst der Stadt Wien (PID), 1082 Wien, Rathaus, Stiege
3
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Wien“.
LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1010 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 – Presse- und Informations-
dienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Tel.: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.
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