Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2006Ausgegeben am 24. März 200624. Stück
24. Gesetz:Wiener Patientenanwaltschaft; Änderung

24.
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Wiener Patientenanwaltschaft geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Wiener Patientenanwaltschaft, LGBl. für Wien Nr. 19/1992, wird wie folgt geändert:
Artikel I
1. In § 1 und § 2 wird das Wort „Patienten“ durch die Wortfolge „Patientinnen und Patienten“ ersetzt.
2. In § 3 Abs. 2 wird das Wort „Ärzte“ durch die Wortfolge „Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte“ und das Wort „Dentisten“ durch die Wortfolge „Dentistinnen und Dentisten“ ersetzt.
3. § 6 lautet:
„Die Wiener Patientenanwaltschaft hat der Landesregierung über ihre Tätigkeit im vorausgegangenen Jahr spätestens bis 30. September jeden Jahres einen Bericht zu erstatten. Die Landesregierung hat diesen Bericht dem Landtag vorzulegen.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:Der Landesamtsdirektor:
HäuplTheimer

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