Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 1993Ausgegeben am 22. September 199337. Stück
51. Gesetz:Bestimmungen zum Schutz vor Beeinträchtigung des örtlichen Gemeinschaftslebens; Änderung des Gesetzes, mit dem der Bundespolizeidirektion Wien die Mitwirkung an der Vollziehung bestimmter ortspolizeilicher Verordnungen übertragen wird (Wiener Landes-Sicherheitsgesetz - WLSG)

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