Datenbeschreibung Wahlergebnis

Die Aufbereitung der Wahlergebnisse wurde bei der Bundespräsidentenwahl 2022 verbessert. Die Daten werden jetzt in JSON und CSV-Format angeboten. Bei der Neukonzipierung wurden einige neuen Datenfelder ergänzt.

Datenbeschreibung ab 2022

Kurzbezeichnung der Wahl
Kurzbezeichnung der Wahl
Langbezeichnung der Wahl
Langbezeichnung der Wahl
Timestamp
Zeitpunkt der Erstellung des Bestandes
NUTS1
NUTS1-Region (Gruppe von Bundesländern)
NUTS2
NUTS2-Region (Bundesland)
NUTS3
NUTS3-Region (Gruppe von Bezirken)
Typ
Wien, Wahlkreis, Bezirk oder Sprengel
Landeswahlkreis
9 bei Bundeswahlen, 1 bei Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen
Wahlkreis
leer (= Wien Gesamt) oder Bezeichnung des Wahlkreises
Bezirk
leer (nur beim Ergebnis Wien Gesamt bzw. einem Wahlkreisergebnis) oder Name des Bezirkes
District Code
Gemeindebezirkskennzahl
Sprengelnummer
Nummer des Wahlsprengels des jeweiligen Bezirkes
Stimmtyp
Personenstimmen (bei Bundespräsidentenwahlen) oder Parteistimmen (bei allen anderen Wahlen)
Erfassungseinheittyp
leer oder Briefwahlstimmen (Detailergebnis der Stimmen die per Briefwahl abgegeben wurden)
Nur bei Nationalratswahlen: (Brief-)Wahlkartenauszählung Landeswahlbehörde und Nicht zuordenbare ungültige Stimmen
Wahlberechtigte
Anzahl der Wahlberechtigten Personen (Wien-Gesamt, Wahlkreis, Bezirk, Sprengel)
Abgegebene Stimmen
Anzahl der abgegebenen Stimmen
Ungültige Stimmen
Anzahl der ungültigen Stimmen
Name
Bezeichnung der Parteien oder Namen der Bewerber*innen
Status
Beschreibung des Auszählungsstandes der Stimmen bis zum abschließenden Vorliegen eines Endergebnisses der Landeswahlbehörde (bei Bundeswahlen) oder Stadtwahlbehörde (bei Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen)

Zusatzinformationen zu den Daten (ab der Europawahl 2024)

Alle wahlberechtigten Personen sind nach ihrem Hauptwohnsitz am Stichtag der Wahl grundsätzlich einem bestimmten Wahlsprengel (Sprengel 1 - xxx) zugeteilt. Geben diese Personen ihre Stimme am Wahltag in ihrem zuständigen Wahllokal ab, werden die Stimmen auch in dem jeweiligen Wahlsprengel verdatet.

Bei Bundespräsidenten- und Europawahlen werden auch alle Stimmen von Wahlkartenwähler*innen, die mit der Wahlkarte in einem Wahlsprengel wählen, dem Ergebnis dieses Wahlsprengels zugeteilt.

Zusätzlich zu den Hauptwohnsitzsprengeln stehen den wahlberechtigten Personen bei jeder Wahl auch Wahlmöglichkeiten in Krankenanstalten oder Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Diese Spitalssprengel haben keine Wahlberechtigten und sind gleich anschließend nach dem letzten Wohnsitzwahlsprengel in der Ergebnisliste zu finden. Es kann sein, dass aufgrund der geringen Zahl von abgegebenen Stimmen die zu erfassenden Stimmen einem anderen Wahlsprengel (ermittelnde Wahlbehörde) zugerechnet wurden. Deshalb kann es auch sein, dass sowohl in der Spalte "Wahlberechtigte" als auch in der Spalte "Abgegebene Stimmen" der Wert Null aufscheint.

Aufgrund der Wahlrechtsnovelle 2023 werden auch die Stimmen der Briefwahlkarten die bis zum Freitag vor dem Wahltag, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen, am Wahltag im zuständigen Wahlsprengel der Wahlkartenwähler*innen ausgezählt.

Für die Verdatung von Briefwahlstimmen, die erst nach dem Freitag vor der Wahl in der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen, werden weitere - organisatorische - Sprengel benötigt, die ebenfalls keine Wahlberechtigten aufweisen. Diese sind mit dem Erfassungseinheittyp "Briefwahlstimmen" (nur bei Nationalratswahlen auch mit „“(Brief-)Wahlkartenauszählung Landeswahlbehörde“) gekennzeichnet.

Das Gesamtergebnis eines Bezirkes ist die Summe aller Wahlsprengelergebnissen des Bezirkes inklusive der Erfassungseinheiten „Briefwahlstimmen“ (nur bei Nationalratswahlen auch mit „“(Brief-)Wahlkartenauszählung Landeswahlbehörde“) und den „Nicht zuordenbaren ungültigen Stimmen“).

Bei Nationalratswahlen werden die Wahlkarten des eigenen Regionalwahlkreises, die nach dem Freitag vor dem Wahltag, 17 Uhr, bis zum Wahltag, eingelangt sind, von den Bezirkswahlbehörden am Montag nach der Wahl ausgezählt.

Die am Wahltag in einem Wahllokal abgegebenen Wahlkuverts eines anderen Wiener Wahlsprengels und die Wahlkuverts und Briefwahlkarten, die am Wahltag nicht in einem Wahllokal des eigenen Regionalwahlkreises abgegebenen wurden, werden am Donnerstag nach der Wahl von der Landeswahlbehörde ausgezählt. Dabei kann es auch „Nicht zuordenbare ungültige Stimmen“ geben.

Zusatzinformationen zu den Daten (für die Bundespräsidentenwahl 2022)

Alle wahlberechtigten Personen sind nach ihrem Hauptwohnsitz am Stichtag der Wahl grundsätzlich einem bestimmten Wahlsprengel (Sprengel 1 - xxx) zugeteilt. Geben diese Personen ihre Stimme am Wahltag in ihrem zuständigen Wahllokal ab, werden die Stimmen auch in dem jeweiligen Wahlsprengel verdatet.

Bei Bundespräsidenten- und Europawahlen werden auch alle Stimmen von Wahlkartenwähler*innen, die mit der Wahlkarte in einem Wahlsprengel wählen, dem Ergebnis dieses Wahlsprengels zugeteilt.

Die Stimmen der Wahlkartenwähler*innen, die per Briefwahl Ihre Stimme abgegeben haben, werden in einer eigenen Erfassungseinheit (Erfassungseinheittyp Briefwahlstimmen) erfasst. Das Gesamtergebnis eines Bezirkes ist die Summe aller Wahlsprengelergebnissen des Bezirkes inklusive dieser Erfassungseinheit. Hinweis: Aktuell wird bei dieser Erfassungseinheit auch die Gesamtanzahl der im Bezirk wahlberechtigten Personen angezeigt.

Zusätzlich zu den Hauptwohnsitzsprengeln stehen den wahlberechtigten Personen bei jeder Wahl auch Wahlmöglichkeiten in Krankenanstalten oder Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Diese Spitalssprengel haben keine Wahlberechtigten und sind gleich anschließend nach dem letzten Wohnsitzwahlsprengel in der Ergebnisliste zu finden. Es kann sein, dass aufgrund der geringen Zahl von abgegebenen Stimmen die zu erfassenden Stimmen einem anderen Wahlsprengel (ermittelnde Wahlbehörde) zugerechnet wurden. Deshalb kann es auch sein, dass sowohl in der Spalte "Wahlberechtigte" als auch in der Spalte "Abgegebene Stimmen" der Wert Null aufscheint.

Für die Verdatung von Briefwahlstimmen werden weitere - organisatorische - Sprengel benötigt, die ebenfalls keine Wahlberechtigten aufweisen. Diese sind mit dem Erfassungseinheittyp "Briefwahlstimmen" gekennzeichnet.

Datenbeschreibung bis 2021

Der erste Satz (Header) beziehungsweise die erste Zeile in der Excel-Tabelle enthält als Feldüberschriften Abkürzungen.

T
Hierarchietyp (1 = Wien-Gesamt, 2 = Wahlkreis, 3 = Bezirk, 4 = Sprengel)
WV
Wahlkreis Wien-Gesamt (09 bei Bundeswahl, 01 bei Regionalwahl)
WK
Wahlkreis
BZ
Wiener Bezirk (9x = Wahlkarten-Erfassungsbezirk für Wahlkreis x)
SPR
Sprengelnummer
WBER
Wahlberechtigte
ABG.
Abgegebene Stimmen
UNG.
Ungültige Stimmen
PARTEI bzw. Bewerber*in
gültige Stimmen pro Partei bzw. Bewerber*in
STATUS
Jeweiliger Auszählungsstand der Stimmen bis zum Vorliegen eines Endergebnisses der Stadtwahlbehörde bzw. Landeswahlbehörde

Zusatzinformationen zu den Daten

Alle wahlberechtigten Personen sind nach ihrem Hauptwohnsitz grundsätzlich einem bestimmten Wahlsprengel (Sprengel 1 - xxx) zugeteilt. Geben diese Personen ihre Stimme am Wahltag in diesem zuständigen Wahllokal ab, werden die Stimmen auch in dem jeweiligen Wahlsprengel verdatet.

Zusätzlich zu den Hauptwohnsitzsprengeln stehen den wahlberechtigten Personen bei jeder Wahl auch Wahlmöglichkeiten in Krankenanstalten oder Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Diese Spitalssprengel haben keine Wahlberechtigten und sind gleich anschließend nach dem letzten Wohnsitzwahlsprengel in der Ergebnisliste zu finden. Es kann sein, dass aufgrund der geringen Zahl von abgegebenen Stimmen die zu erfassenden Stimmen einem anderen Wahlsprengel (ermittelnde Wahlbehörde) zugerechnet wurden. Deshalb kann es auch sein, dass sowohl in der Spalte "WBER - Wahlberechtigte" als auch in der Spalte "ABG. - abgegebene Stimmen" der Wert Null aufscheint.

Für die Verdatung von Stimmen, die mithilfe von Wahlkarten in fremden Wahlkreisen (Bezirken) abgegeben werden, sind organisatorische Sprengel notwendig. Diese befinden sich jeweils am Anfang der Sprengel ("Sprengel 0") des jeweiligen Bezirks.

Für die Verdatung von Briefwahlstimmen werden weitere - organisatorische - Sprengel benötigt, die ebenfalls keine Wahlberechtigten aufweisen. Diese befinden sich in der Regel am Ende des jeweiligen Bezirkswahlergebnisses. Bei Nationalratswahlen gibt es zusätzlich noch die Notwendigkeit, die Stimmen, die in anderen Bundesländern abgegeben werden und nicht eindeutig einem Bezirk, sondern nur einem Wahlkreis zugeordnet werden können, zu verdaten. Diese Stimmen werden in - organisatorischen - Bezirken (Bezirk 91-98) verdatet. Alle diese Sprengel haben keine Wahlberechtigten zugeteilt.

Die Anzahl der organisatorischen Sprengel ist abhängig vom jeweiligen Wahlrecht und den gesetzlichen Bestimmungen (Briefwahl ja/nein, Wahlrecht für EU-Bürger*innen bei Bezirksvertretungs- und EU-Wahlen, gesetzliche Notwendigkeit der Auszählung von rückgelangten Wahlkarten). Diese Anzahl kann daher von Wahl zu Wahl (auch beim gleichen Wahltyp) unterschiedlich sein. Im Bedarfsfall erhält man unter der Telefonnummer nähere Informationen zu den organisatorischen Sprengeln: +43 1 4000-89401

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