Aufgaben des Wiener Landtages
Der Landtag ist für die Gesetzgebung, die politische Kontrolle der Wiener Landesregierung und die Wahl der Mitglieder des Bundesrates zuständig.
Gesetzgebung
Der Landtag kann sowohl einfache Landesgesetze als auch Landesverfassungsgesetze beschließen. Ein großer Teil der im Landtag beschlossenen Gesetze sind Änderungen an bereits bestehenden Gesetzen.
Von der Vorlage zum Gesetz
Eine Gesetzesvorlage kann auf folgende Arten im Landtag eingebracht werden:
- Als Regierungsvorlage
- Als Initiativantrag (mit Unterstützung von mindestens fünf Landtagsabgeordneten)
- Mit einem Volksbegehren
Der Landtag stimmt über jede Gesetzesvorlage in zwei Lesungen ab. Alle Abgeordneten können dabei Abänderungs- oder Zusatzanträge einbringen.
Landesgesetze treten nach der Kundmachung in Kraft.
Da Österreich Mitglied der Europäischen Union ist, muss der Landtag auch bestehendes EU-Recht (zum Beispiel EU-Richtlinien) in den Landesgesetzen umsetzen.
Rechtliche Grundlagen
Geschäftsordnung des Wiener Landtages:
Wiener Stadtverfassung:
Politische Kontrolle
Der Landtag kontrolliert die Arbeit der Landesregierung. Die Abgeordneten können dazu mündliche, schriftliche oder dringliche Anfragen und Anträge stellen.
Weiters hat der Landtag folgende Kontrollmöglichkeiten:
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann er gegen die Mitglieder der Landesregierung beim Verfassungsgerichtshof klagen.
- Er kann beim Verfassungsgerichtshof beantragen, dass Landesgesetze überprüft werden, ob sie der österreichischen Verfassung entsprechen. Mindestens ein Drittel der Abgeordneten muss einem solchen Antrag zustimmen.
- Er kann Untersuchungsausschüsse einrichten.
Rechtliche Grundlagen
Geschäftsordnung des Wiener Landtages:
Wiener Stadtverfassung:
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG):
Wahl der Mitglieder des Bundesrates
Bundsratssitzungssaal
Der Landtag entsendet Mitglieder in den Bundesrat. Wie viele das sind, hängt von der Einwohnerzahl des Bundeslandes ab. Der Wiener Landtag hat derzeit 10 Mitglieder im Bundesrat.
Gewählt werden die Bundesratsmitglieder am Beginn der Wahlperiode in der ersten Sitzung des Landtages. Wie viele Bundesratsmitglieder jede Partei wählen kann, hängt von ihrer Mandatsstärke im Landtag ab. Die mandatsstärkste Partei stellt auch die meisten Mitglieder für den Bundesrat.
Vertreter*innen Wiens im Bundesrat
Rechtliche Grundlagen
Wiener Stadtverfassung:
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG):
Unterschied Landtag - Gemeinderat
Im Unterschied zum Landtag werden im Gemeinderat das Budget und Verordnungen, zum Beispiel Flächenwidmungs- und Bebauungspläne, für Wien beschlossen. Außerdem ist der Gemeinderat für die Wahl der Bürgermeister*innen, der Vizebürgermeister*innen sowie der Stadträt*innen zuständig.
Stadt Wien | Wiener Stadt- und Landesarchiv
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