Landtag, 36. Sitzung vom 26.09.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 32
glieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest.
Ich bitte daher alle Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz auch in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich darf auch hier die Einstimmigkeit feststellen. Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung beschlossen.
Ich darf Ihnen in weiterer Folge auch noch mitteilen, dass Abg. Nittmann ab 12 Uhr entschuldigt ist.
Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tagesbetreuungsgesetz geändert wird. Berichterstatter ist in bewährter Tradition Herr Lhptm-Stv. Wiederkehr. Ich darf ihn bitten, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt mir keine Wortmeldung vor. Ich darf daher gleich zur Abstimmung kommen und ersuche alle Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich darf die Einstimmigkeit feststellen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag auch in zweiter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle auch hier die Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. (Rufe: Nein! Nein! Das war jetzt …) War ich erst beim ersten Mal? (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Das war jetzt, dass wir die zweite Lesung gleich machen!) Entschuldigung! Danke! Es ist schön, wenn Aufmerksamkeit da ist. Danke!
Gut, es besteht jedenfalls einmal Konsens, dass wir gleich eine zweite Lesung vornehmen und eine Abstimmung dazu durchführen. Ich ersuche alle Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist auch einstimmig. Jetzt ist das Gesetz in zweiter Lesung beschlossen.
Postnummer 1 betrifft die Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gemäß § 129 der Wiener Stadtverfassung. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn StR Czernohorszky, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg. Bakos zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher!
Es freut mich wirklich sehr, dass wir die bereits angekündigte, geplante Novelle der Geschäftsordnung des Wiener Landtages heute endlich beschließen. Wir haben ja schon mehrmals über die gesetzliche Verankerung des SchülerInnenparlaments hier in diesem Haus gesprochen, haben angekündigt, dass es diese Novelle geben wird, und jetzt ist es endlich so weit.
Unser Ziel war es, mit der gesetzlichen Verankerung des SIP, des SchülerInnenparlaments, gemeinsam in dieser Stadtregierung und Koalition dieses sozusagen nicht einfach nur gesetzlich zu verankern - das wäre auch schon ein großer Schritt -, sondern vor allen Dingen das beste Gehör für alle Schülerinnen und Schüler in ganz Österreich hier in dieser Stadt zu verankern, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Martina Ludwig-Faymann und Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch.)
Denn, ja, wir hätten sagen können, durch die Novellierung der Geschäftsordnung ist das dann gesetzlich verankert, die gefassten Beschlüsse des SchülerInnenparlaments, das ja auch hier in diesem Raum tagen darf, werden dem Bildungsausschuss zugewiesen, wir stimmen darüber als einen eigenen Tagesordnungspunkt ab und sagen, auf wiedersehen. Das ist auch schon ein großer Schritt - bitte das nicht falsch zu verstehen -, aber was uns ganz wichtig war, ist, dass wir tatsächlich Schülerinnen und Schülern der LSV die Möglichkeit geben, in den Ausschuss zu kommen, dort ein Rederecht zu haben und ihre Anliegen erklären zu können, und dass darüber dann auch eine Diskussion entstehen kann. Das ist mit dieser Novelle jetzt in Wien garantiert und auch entsprechend gesetzlich verankert, und das ist ein riesengroßer Schritt für diese Stadt, aber auch für ganz Österreich, wenn man das auch als Exempel statuiert, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Martina Ludwig-Faymann, Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch, Abg. Mag. Josef Taucher und Abg. Mag. Thomas Reindl.)
Was stellen wir damit sicher, und warum führe ich das jetzt so genau aus? Weil wir damit sicherstellen, dass nicht wir als Abgeordnete hier in diesem Haus für Schüler und Schülerinnen, für junge Menschen sprechen - das können wir schon machen, ob es aber wirklich so wahnsinnig sinnvoll ist, ist eine andere Geschichte -, sondern dass sie eben für sich selbst sprechen, dass sie selbst ihre Anliegen auch einbringen, dass sie eine Plattform für einen intensiven Austausch mit uns bekommen. Wir erlegen uns damit auch selbst etwas auf, nämlich dass wir uns mit diesen Themen auch auseinandersetzen müssen. In der Vergangenheit war es so, dass die LSV, dass Schülerinnen- und Schülervertreter zu den einzelnen Klubs gegangen sind, zu den bildungspolitischen Sprechern und Sprecherinnen gegangen sind, aber jetzt bekommt das tatsächlich einen ganz engen gesetzlichen Rahmen, wo das auch tatsächlich passieren muss - nämlich im Bildungsausschuss, dem der Sammelbericht über die angenommenen und beschlossenen Anträge des SIP durch den Landtagspräsidenten zugewiesen wird. Dort bildet er einen eigenen Tagesordnungspunkt, und dementsprechend besteht auch ein Rahmen für ernsthafte, redliche Diskussionen zwischen den Wiener Abgeordneten, also uns, und den Schüler- und SchülerinnenvertreterInnen auf der anderen Seite, damit junge Menschen ihre Interessen, ihre Anliegen selbstbewusst auch vertreten können. Damit zeigen wir in dieser Stadt eines ganz deutlich, neben
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