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Landtag, 4. Sitzung vom 25.03.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 52

 

Rechtssicherheit für die Behörden, für Gerichte, aber vor allem für die Teilnehmer an den Verfahren im Umweltbereich geben. Aus diesen Gründen werden wir diesem Poststück auch zustimmen.

 

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber diese Aarhus-Konvention an einem praktischen Beispiel im Naturschutz einmal konkret machen. Wie Sie wissen, gibt es in Wien zwei große Landschaftsschutzgebiete, das eine ist die Lobau und das andere ist der Lainzer Tiergarten als Teil des Biosphärenparks Wienerwald. Sie kennen das vielleicht schon von der letzten Sitzung: Der östliche Ausläufer des Lainzer Tiergartens ist der sogenannte Hörndlwald, und dort besteht seit Jahren ein Baurecht mit der Möglichkeit, ein Gebäude mit 6,5 m Höhe und 25.000 m² Baufläche zu errichten.

 

Zahlreiche Einwände von Umweltschutzorganisationen bis zur UNESCO, tausende Unterschriften einer Petition sowie ein einstimmiger Antrag der Hietzinger Bezirksvertretung haben nicht dazu geführt, dass man diese Baurechtswidmung ändert. Herr LR Czernohorszky kennt das Grundstück, er war am 4. März medienwirksam dort und hat einzelne Parkbankerl aufgestellt und zugesichert, dass von einer Bebauung Abstand genommen wird. Herr Landesrat, eines muss ich Ihnen aber schon sagen: Nur Parkbankerl aufstellen, ist zu wenig, um sich für den Naturschutz einzusetzen.

 

Es gibt den Resolutionsantrag aller Parteien - SPÖ, NEOS, FPÖ, GRÜNE und ÖVP - der Hietzinger Bezirksvertretung, dass dieses Baurecht dort umgewidmet werden soll, und gemäß der Aarhus-Konvention können bei Bedarf für Naturschutzgebiete Erhaltungs- und Verbesserungspläne vorgelegt werden. Da die Stellung des Areals als Landschaftsschutzgebiet auf einer Verordnung aus dem Jahr 1998 beruht, wäre die höchste Unterschutzstellung des Hörndlwaldes gemäß dem Wiener Naturschutzgesetz endlich angezeigt.

 

Deswegen bringe ich einen entsprechenden Beschlussantrag mit der Bitte auf Zuweisung an den Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal sowie an den für die Umwidmung zuständigen Ausschuss für Innovation, Stadtplanung und Mobilität ein. Ich ersuche Sie eindringlichst um Zustimmung zu diesem Antrag auf Zuweisung, weil man in den Ausschüssen das noch einmal ordentlich diskutieren kann und dann endlich diesen letzten Schritt der Umwidmung erledigen kann. Dieses Anliegen wird nicht nur von vielen Wiener Bürgerinnen und Bürgern unterstützt, sondern eben auch von allen Parteien in der Hietzinger Bezirksvertretung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abg. Abrahamczik. Ich erteile es ihr. Bitte.

 

12.48.42

Abg. Mag. Nina Abrahamczik (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich möchte vorweg gleich noch etwas zum gerade eingebrachten Antrag der ÖVP zum Hörndlwald sagen. Sie wissen, es ist dort schon ein Schutzgebiet. Es gab über viele Jahre immer wieder ganz eindeutige und klare Aussagen von verschiedenen Stadträtinnen und Stadträten - von StRin Sima, von StRin Gaál, von StR Czernohorszky - und auch jetzt, Sie haben es selber erwähnt, war gerade erst wieder der Hinweis, dass eine Renaturierung erfolgt und dass da ein Naherholungsgebiet für die Wienerinnen und Wiener erhalten bleiben soll.

 

Wir haben die Diskussion zum Hörndlwald gerade erst vor wenigen Wochen im Gemeinderat gehabt. Es gab Anträge dazu, auch von uns, die wurden beschlossen. Ich habe das Gefühl, egal, wie oft man es wiederholt, irgendwie kommen wir da nicht weiter.

 

Ich hätte mir gewünscht, dass Sie vielleicht einmal zugehört hätten, beim letzten Mal etwa Kollegen Valentin, der das sehr intensiv gesagt hat. Wenn man nicht zugehört hat, könnte man das Wortprotokoll nachlesen und würde dann auch wissen, dass es diese Zusagen bereits gibt.

 

Die Wiederholung macht etwas nicht wahrer, wir werden aber heute trotzdem der Zuweisung dieses Antrages zustimmen. Vielleicht ist das jetzt ein Schritt, mit dem Sie vielleicht dann irgendwann akzeptieren können, was ohnehin schon seit Jahren gesagt wird.

 

Zurück aber zum eigentlichen Thema: Der Herr Landesrat hat heute in der Fragestunde schon ausführlich dazu geantwortet und sehr viel berichtet, was in dieser Sammelnovelle alles drinnensteht. Ich freue mich, dass wir das so gut auf den Weg gebracht haben. Ja, es ist länger in der Entstehung, wie Kollegin Kickert gesagt hat, wobei auch sie und ich 2016 bis heuer eigentlich noch nicht eingebunden waren. Es ist für uns alle neu, und ich freue mich, dass wir das einfach hingekriegt haben.

 

Es ist letztes Jahr noch unter Rot-Grün als Gesetzesvorschlag in Begutachtung gegangen, es gab einige Stellungnahmen. Kollegin Pipal-Leixner hat schon erwähnt, dass wir die Rückwirkung über ein Jahr auch schon neu verankert haben, das ist dazugekommen. Das entspricht auch dem, was andere Bundesländer und auch der Bund vorgesehen haben. Da sind wir sehr gut dabei. Es ist nicht so, dass wir schlechter dastehen würden als andere Bundesländer, ganz im Gegenteil.

 

Jetzt bin ich keine Juristin, genauso wenig wie Kollegin Kickert, und wir haben versucht, uns einzulesen und uns auszutauschen. Ich möchte vor allem dem Herrn Landesrat danken, dass er auch extra alle Fraktionen im Februar zu einem eigenen Austauschtreffen eingeladen hat, bei dem wir auch Gelegenheit hatten, uns mit den ExpertInnen, die auch wissen, was das juristisch heißt, was das auch in der Praxis heißt, welche Verfahren das betrifft, auszutauschen und Fragen zu stellen. Wir haben das mitnehmen können und es hat mir sehr geholfen in einer Materie, in der ich bisher nicht so fest verankert war. Das eine sind naturschutz- und umweltrechtliche Geschichten, das andere sind aber Dinge wie Zustellfiktion, Präklusion, et cetera.

 

Ich möchte - ich glaube, es war ein bisschen klar, dass wir uns da nicht finden werden, weil wir unterschiedlich verstehen oder auslegen - jetzt noch etwas zum Abänderungsantrag der GRÜNEN sagen. Warum gibt es diese Zwei-Wochen-Frist nicht? Sie schreiben in Ihrem Antrag, es geht darum, dass den Umweltorganisationen eine einfache und gleichberechtigte Möglichkeit

 

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