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Landtag, 33. Sitzung vom 19.12.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 46

 

über 880 Anzeigen gegen Müllsünderinnen und -sünder. Ein Organmandat für ein Hundstrümmerl kostet nun seit geraumer Zeit 50 EUR statt 36 EUR und in der Bauordnung wurden jüngst die Höchststrafen von 42.000 auf 100.000 EUR angehoben. Von den unzähligen anderen Verwaltungsstrafen, etwa im gewerblichen Bereich, rede ich da noch gar nicht. Insgesamt sind im Voranschlag 2019 Abgaben und Verwaltungsstrafen in der Höhe von 108,7 Millionen EUR budgetiert. Das ist ein enormer Betrag, wie ich finde, und durch die massive Verschuldung der Stadt keine zu vernachlässigende Einnahmequelle, würde ich einmal sagen.

 

Grundsätzlich sah ja die Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes der Bundesregierung vor, dass pro Verwaltungsübertretung durch Firmen und Personen erst im Wiederholungsfall eine Strafe bezahlt werden muss. Und zwar in jenen Fällen, wo weder Personal noch Sachgüter gefährdet wurden, auch bei vorsätzlichem Verhalten oder wiederholten gleichartigen Übertretungen wäre ein Strafbericht ausgeschlossen. Jetzt hat die Frau StRin Sima das Prinzip erfolgreich aus diesem Gesetz herausreklamiert. Ich zitiere Sie ganz kurz: „Wir konnten in konstruktiven Gesprächen unsere Standpunkte klar machen, denn in vielen Bereichen ist das von der Regierung präferierte ‚Beraten statt Strafen‘ im täglichen Vollzug einfach nicht zielführend.“ - So Sima in ihrer Aussendung. - Wien konnte nun festlegen, dass in sämtlichen Wiener Landesgesetzen das Prinzip „Beraten statt Strafen“ nicht zur Anwendung komme.

 

Jetzt kommt eben dieser - wie ich finde - sehr uninspirierte Vorschlag heute zur Abstimmung. Insgesamt wurden - sehr eindrucksvoll aufgezählt - 36 Gesetze geändert, aber nur in wenigen - zum Beispiel in der Bauordnung oder im Kleingartengesetz oder Garagengesetz - kommt das Prinzip tatsächlich zur Anwendung. Die Genannten betreffen nämlich alle die Legistik der MA 64. An dieser Stelle möchte ich auch den Mitarbeitern der MA 64 danken, denn man hat sich dort offensichtlich die Mühe gemacht, diese Gesetze ganz klar durchzuklopfen und auf Sinnhaftigkeit zu prüfen. Zum Beispiel bleiben Verstöße gegen die verpflichtende Bauwerks- und Wohnungsnummerierung aus der Bauordnung in Zukunft bei Ersttätern unbestraft, die ihre Hausnummer nicht rechtzeitig anschrauben. Auch beim Verstoß gegen die Pflicht zur Hinterlegung einer Durchschrift der Anzeige der Errichtung oder Änderung eines Aufzugs im Aufzugsbuch wird in Zukunft erst beraten, wenn der Monteur nicht gerade fahrlässig die Durchschrift vergisst. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die die ihnen übergebenen Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke nicht sorgfältig behandeln, werden in Zukunft auch nicht gleich bestraft, sondern erst einmal beraten, wie man mit Bekleidungsstücken richtig umgeht. In allen anderen Gesetzen, und diese betreffen insbesondere und ausschließlich die Geschäftsgruppe Sima, wird lediglich geschrieben: § 33a findet keine Anwendung.

 

Das zeigt meiner Meinung nach ganz klar, dass hier überhaupt keine lösungsorientierte Politik angestrebt wird, sondern man im Grunde eigentlich nur Nein zum Bundesgesetz sagen wollte. Ich halte diese Law-and-Order-Politik von Sima und Ludwig tatsächlich für gefährlich. Gefährlich deshalb, weil sich die Stadtregierung und die rechte blau-schwarze Opposition bei den überbordenden Verboten fast immer einig sind und die Diskussion meistens nur mehr in die Richtung geht, wer hat es zuerst gefordert, siehe Praterstern, da haben wir es ganz klar gesehen: Nein, das haben wir zuerst gemacht, nein, das haben wir zuerst vorgeschlagen! - Aber das Ergebnis für die Bürgerinnen und Bürger ist aus genannten Gründen immer dasselbe, und die Konsequenz leider Gottes auch - wenn man sich hier einig ist, wo man sich eigentlich völlig uneinig sein sollte -, das Ergebnis ist nämlich mehr Strafen, mehr Verbote, mehr Regeln, mehr Undurchsichtigkeit, mehr Bürokratie, weniger Freiheit und damit ein Angriff auf eine weltoffene und lebenswerte Stadt. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Abg. Dr. Ulm.

 

13.46.55

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren.

 

Wir haben schon grundsätzliche Sympathie dafür, dass man für einzelne Landesgesetze eine Ausnahme von diesem Grundsatz vornimmt. Wir werden aber dennoch gegen diese Novelle stimmen, und die Begründung liegt eigentlich allein schon darin, wie lange der Herr Dritte Präsident gebraucht hat, um den Titel dieses Gesetzes aufzuzählen. Ich habe jetzt natürlich den Vorteil, dass ich diese Landesgesetze nicht mehr erwähnen muss, es sind, wenn ich mich nicht verzählt habe, 36. Und da hat man natürlich schon ein bisschen das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Man hat es sich natürlich ein bisschen leicht gemacht und hat gesagt, na ja, bevor wir da jetzt irgendwelche Schwierigkeiten bekommen oder differenzieren müssen, sagen wir einfach bei allen 36, dass dieser Grundsatz des § 33a VStG nicht anzuwenden ist.

 

Ich habe zwar ein bisschen Verständnis dafür, denn § 33a des Verwaltungsstrafgesetzes tritt bereits mit 1. Jänner in Kraft, und daher hat man es ein bisschen eilig. Aber als Oppositionspolitiker muss ich natürlich sagen, die Zeit muss man sich nehmen und das muss man sich im Detail bei jedem Gesetz ganz genau anschauen. Denn der Grundsatz, den der Bundesgesetzgeber in Verwaltungsstrafsachen nun eingeführt hat, ist ein guter und richtiger, Beraten statt Strafen, unter ganz bestimmten Voraussetzungen, dann, wenn die Intensität des Eingriffes in ein Rechtsgut gering ist und wenn das Verschulden des Täters gering ist. Ich glaube, dass das ein bürgerfreundlicher Zugang ist, dass das ein wirtschaftsfreundlicher Zugang ist und dass das auch ein Element für Bürokratieabbau in unserer Stadt sein kann. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wenn man sich den besonderen Teil anschaut, hat man halt schon den Eindruck, dass in Wien die Stadt Wien besonders wichtig ist und der Bürger halt vielleicht wichtig ist. Bei diesen 36 Gesetzen sind es 14 Landesgesetze, die mit Gebühren und Abgaben zu tun haben. Und ich meine, gerade bei diesen Gebühren und Abgaben hätte man sicherlich bei dem einen oder anderen

 

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