Landtag, 33. Sitzung vom 19.12.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 41 von 46
ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien zwei schriftliche Anfragen eingelangt sind.
Wir kommen nun zur Postnummer 1. Sie betrifft die Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates.
Bevor wir über den vorliegenden Wahlvorschlag abstimmen, ist über die Art der Abstimmung zu entschieden. Gemäß § 28 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit zwei Drittel anderes beschließt. Ich schlage vor, die Wahl durch Erheben der Hand vorzunehmen.
Ich ersuche nun jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag folgen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist die notwendige Mehrheit.
Das an erster Stelle gereihte Ersatzmitglied, Herr Abg. Gerhard Kubik, hat sein Mandat im Bundesrat am 19. Dezember 2018 zurückgelegt. Die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates schlägt als neues Ersatzmitglied für die erste Stelle Herrn Rudolf Kaske zur Wahl vor.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von den GRÜNEN, SPÖ, Freiheitlichen, ÖVP und NEOS einstimmig angenommen. Ich danke sehr.
Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über das Wiener Abgabenorganisationsrecht, das Kanalanlagen- und Einmündungsgebührengesetz, das Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz, das Wasserversorgungsgesetz, das Gebrauchsabgabengesetz 1966, das Wiener Glückspielautomatenabgabengesetz, das Parkometergesetz 2006, das Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe, das Wiener Tourismusförderungsgesetz, das Wiener Abfallwirtschaftsgesetz, das Wiener Wettterminalabgabengesetz, das Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz, das Umweltabgabengesetz, das Hundeabgabengesetz, das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, das Wiener Prostitutionsgesetz 2011, das Wiener Nationalparkgesetz, das Wiener Naturschutzgesetz, das Wiener Baumschutzgesetz, das Wiener Reinhaltegesetz, das Wiener Tierhaltegesetz, das Wiener Weinbaugesetz 1995, das Wiener Jagdgesetz, das Wiener Fischereigesetz, das Wiener Wettengesetz, das Wiener Veranstaltungsgesetz, die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996, das Wiener Garagengesetz 2008, das Wiener Aufzugsgesetz 2006, das Wiener Ölfeuerungsgesetz 2006, das Wiener Feuerpolizeigesetz 2015, das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015, das Wiener Feuerwehrgesetz, das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 und das Wiener Starkstromwegegesetz 1969 geändert werden. (Abg. Mag. Josef Taucher, sich auf die trotz extrem schnellen Redetempos fehlerfreie Aufzählung beziehend: Du bist maßlos!)
Ich ersuche die Berichterstatterin, die Frau Amtsf. StRin Mag. Sima, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Sehr geehrter Herr Präsident, ich habe den Verdacht, Sie haben das heimlich zu Hause geübt, das so fehlerfrei und so schnell herunterzulesen. Herzlichen Glückwunsch dazu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie um Zustimmung ersuchen.
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30 Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Nein, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ornig. - Bitte sehr.
Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die Herren auf den Rängen und die zahlreichen ZuseherInnen vor den Bildschirmen!
Mit Verboten ist das immer so eine Sache. Sie gehören natürlich zu unser aller Alltag, wir bringen ja schon jedem Kind bei, was ist gut und was ist nicht so gut. Und das, was nicht so gut ist, verbieten wir unseren Kindern natürlich. Und bei Kindern verbieten wir die Dinge zumeist ja, um sie zu schützen. Wir verbieten Kleinkindern beispielsweise, alleine auf Treppen zu steigen, um zu verhindern, dass sie runterfallen und sich verletzen, oder wir verbieten ihnen, viele Süßigkeiten zu essen, weil wir verhindern wollen, dass sie sich ungesund ernähren, um ihre gesunde Entwicklung nicht zu beeinträchtigen. Ich denke, kein Mensch in diesem Raum wird sagen, dass diese Verbote oder Erziehungsmaßnahmen falsch sind, sie dienen in der Regel ja zum Schutz der Familie, man macht sich ja auch in der Familie miteinander aus, wie man miteinander umgeht und auf engstem Raum zusammenlebt.
Aber was macht man in der Familie, wenn sich niemand daran hält? Da kommen wir nämlich schon zum heikelsten Punkt von Verboten im Allgemeinen, nämlich zu den Strafen. Und meistens ist es ja so, dass man Strafen dann exekutieren muss, wenn eine Gemeinschaft nicht funktioniert oder in irgendeiner Art und Weise mit neuen Situationen überfordert ist. In der Familie, um bei dem Beispiel zu bleiben, werde ich hier etwa dem Kind eine Woche lange keine Schokolade geben, wenn es wieder einmal die Stufen hochklettert. Und man würde sagen: vernünftige Erziehungsmaßnahme. Die meisten Jungeltern oder Eltern hier haben diese Strafe bereits ausgesprochen und es wird sich keiner aufregen. Aber wenn das Kind weiterhin trotzdem die Stufen hochklettert und dem Kind die Strafe egal ist, was ist dann die Konsequenz? Dann beginnt nämlich das einzutreffen, womit junge Eltern tagtäglich gefordert oder auch überfordert sind: Was ist der nächste Schritt? Wie hart darf die Strafe sein? Wie hart muss die Strafe sein? Was kommt dann, wenn ich nicht mehr weiß, was weiter ist? Wo geht es hin bis zur „gesunden Watschen“, wie man früher immer gesagt hat - leider Gottes sehr oft gesagt hat. Was sind die Konsequenzen, die man als Erziehungsberechtigter klar abwägen muss? Viel später kann man vielleicht Hausarreste verteilen, das hätte dann die Konsequenz, dass man keine Zeit mit Freunden verbringt oder isoliert ist oder wenig soziale Kontakte hat. Oder man gibt kein Taschengeld mehr her, dann macht das
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular