Landtag, 21. Sitzung vom 07.01.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 30
heitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir werden natürlich dieser Post zustimmen. Ich darf die Möglichkeit nur nutzen, um einen Beschlussantrag einzubringen. Wir alle durften erleben, wie um die Tage um Silvester ein Unmaß an Lärmbelästigung durch Knallkörper auf die Wiener Bürger losgelassen wurde. Wir müssen schon bedenken, dass hier sehr viele ruhebedürftige Kinder, aber auch Tiere und auch Menschen, die einfach in den Silvesterfeiertagen hin und wieder ein Stück Ruhe haben wollen, in Wien vorhanden sind. Die Problematik ist die, es sind sehr viele Beschwerden bei uns eingegangen, dass auch das Verbot der Knallkörper in den Innenhöfen nicht eingehalten wurde, auch nicht im 1. Bezirk. Aus diesem Grund darf ich einen Beschlussantrag einbringen:
„Der Landtag fordert die Bundesregierung auf, eine Änderung des Pyrotechnikgesetzes dahin gehend herbeizuführen, dass der Gebrauch von Knallkörpern zu Silvester zeitlich und lärmtechnisch eingeschränkt wird.“
Ich glaube, es ist auch anders möglich, würdig Silvester zu feiern. Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Herrn Berichterstatter das Schlusswort. Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Das ist einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über den Beschlussantrag des FPÖ-Landtagsabgeordneten Ing Udo Guggenbichler betreffend Reduktion von Silvesterknallkörpern. Wer für diesen Antrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist die Minderheit. Gegen den Antrag sind die Parteien SPÖ und die GRÜNEN. Somit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier stelle ich die Einstimmigkeit fest. Somit ist das Gesetz in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 3. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Jugendwohlfahrt - Wiener Jugendwohlfahrtgesetz 1990, WrJWG 1990 -, geändert wird. Berichterstatter hiezu ist Herr Amtsf StR Oxonitsch. Ich ersuche ihn, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Beschlussfassung des vorliegenden Gesetzesentwurfes.
Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Nepp.
Abg Dominik Nepp (Klub der Wiener Freiheitlichen): Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Hierbei handelt es sich um ein Gesetz, mit dem das Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz geändert wird. Wir haben hier zwei Kritikpunkte. Der eine ist, bis jetzt konnte man sich ja bei der Anerkennung der Berufsqualifikation die Besten der Besten aussuchen, eben weil es in dem Gesetz heißt, dass der Ausbildung eines anderen Landes auf Grund eines Staatsvertrags mehr oder weniger dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren ist wie österreichischen Staatsbürgern, das heißt, wir konnten uns bis jetzt die Besten der Besten raussuchen. Jetzt kommt eine Änderung auf Grund einer Richtlinie der EU, dass das nämlich auch für Ausbildungen von Drittstaatsangehörigen gilt, soweit sich hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikation nach dem Recht der Europäischen Union eine Gleichstellung ergibt. Hier vermuten wir, dass ja gerade der in Wien von der SPÖ so hochgelobte Standard im Bereich der Jugendwohlfahrt gesenkt wird und Personen die Qualifikation angerechnet wird, die sie nach unseren Standards nicht haben.
Das Zweite, was wir zu bekritteln haben, ist, dass dadurch auch Richtlinien umgesetzt werden wie das Recht auf Familienzusammenführung. Wenn man sich hier die Richtlinie anschaut, so steht hier: Familienzusammenführung bezeichnet ausdrücklich die Einreise und den Aufenthalt von Familienangehörigen eines sich rechtmäßig in einem Mitgliedsstaat aufhaltenden Drittstaatsangehörigen und zwar – und jetzt kommt das, was wir problematisch sehen – eben mit dem Ziel, die Familiengemeinschaft aufrechtzuerhalten, unabhängig davon, ob die Familienbindung vor oder nach der Einreise der Zusammenführenden entstanden ist. Das heißt, ich hätte ja noch Verständnis, wenn vor der Einreise dann die Familie mehr oder weniger nachher zuziehen will. Auch da gibt es natürlich unterschiedliche Standpunkte, in welchem Ausmaß das zu tun ist. Allerdings nach der Einreise eine Familienzusammenführung, das sehen wir schon wieder sehr, sehr, sehr problematisch. Wie schaut das aus? Jetzt hält sich der bei uns, in unserem Land, auf und dann fährt er kurz nach Hause, lernt dort seine zukünftige Familie kennen und will sie gleich wieder mithaben. Wobei hier eben auch die Zuwanderung unkontrolliert ist, also der erste Schritt nicht nachzuvollziehen ist, und hier nicht Tür und Tor geöffnet wird auf Grund dieser Umsetzung der Richtlinie, dass auf Grund der Familienzusammenführung hier wieder ein Schlupfloch für die unkontrollierte Zuwanderung geschaffen wird. Das sind unsere Kritikpunkte, die wir hier in diesem Gesetz sehen und deswegen werden wir diesem Gesetz auch nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Florianschütz. Ich ersuche ihn um seine Wortmeldung.
Abg Peter Florianschütz (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr
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