Landtag, 21. Sitzung vom 07.01.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 24 von 30
Element und deshalb bin ich sehr froh, dass wir es heute, und so wie ich jetzt gehört habe, anscheinend einstimmig beschließen.
Es ist auch so, dass wir dieses Petitionsrecht, wie es heißt, durchaus weiterentwickelt haben. Wenn man sich das in der Geschichte anschaut, war das ja ursprünglich ein Recht der Volksvertretung gegenüber dem monarchischen Herrscher, später ein Recht eines Einzelnen. Übersetzt heißt es ja Bittschrift, Gesuch, Eingabe, also quasi nur ein Schreiben an eine zuständige Stelle, Behörde um Ersuchen, um eine allgemeine Regelung oder eine Beschwerde für Abhilfe bei einem erlittenen Unrecht. So wie wir es jetzt entwickelt haben, erstens auch im Nationalrat und auch wie wir es jetzt weiterentwickeln, ist es ein anerkannter Bestandteil der Bürgerrechte und Grundrechte geworden. Wenn Heinz Mayer im Bundesverfassungsrechtsbuch unter Bezugnahme auf Art 11 Staatsgrundgesetz schreibt, dass die Behörden zwar verpflichtet seien, Petitionen entgegenzunehmen und einzusehen, nicht aber zum Inhalt Stellung zu nehmen und sie zu beantworten - das war ursprünglich die Interpretation des Art 11 -, so hat man das jetzt doch sowohl auf Bundesebene als auch wir durch unseren Beschluss wesentlich weiterentwickelt. Der Kollege Ulm hat dankenswerterweise ja schon darauf hingewiesen, wie es genau funktioniert, dass auch sehr ordentliche Verpflichtungen von uns Gemeinderäten und Landtagsabgeordneten und den Stellen, die dann damit betraut werden, Volksanwaltschaft oder Mitglieder der Stadtregierung, gegeben sind und auch ein hohes Maß an Einbindung der Einbringer. Also ich glaube, es ist insgesamt ein gelungenes Ganzes.
Zur Kollegin Kickert, der ich mich natürlich inhaltlich auch anschließen kann zu den 500 Unterschriften, ist zu sagen, wir haben es ja bewusst sehr niederschwellig gestaltet. Es ist nicht so, wie es jetzt beispielsweise bei Volksbegehren auf Bundesebene ist, dass man zum Magistrat gehen muss, sondern es reicht eine schriftliche Eingabe beziehungsweise sogar elektronisch ist es möglich. Das ist ja doch etwas, was, glaube ich, damit man doch auch die 500 Unterschriften sozusagen auf ein niedriges und niederschwelliges Niveau setzt. Aber natürlich werden wir uns weiter anschauen, wie es ist, und es gegebenenfalls noch weiterentwickeln.
Also dieses Recht ist ein sehr gutes Recht und ich meine, dass wir das jetzt hier erfreulicherweise einstimmig beschließen, damit kommen wir auch einem Auftrag der Wienerinnen und Wiener entgegen, dass wir die Demokratie ja ständig weiterentwickeln. Also immer wenn man stehen bleibt, fällt man ja eigentlich zurück und deshalb wollen wir ständig die Demokratie in Wien weiterentwickeln und sind da, glaube ich, auch auf einem guten Weg.
Ob jetzt diese gesamte Wahlrechtsreform, so wie wir es ursprünglich vorgehabt hatten, bis Ende 2012 unter Dach und Fach ist, was ja eine Selbstbindung war und was natürlich einvernehmlich durch die beiden Regierungsparteien verlängert werden kann, vor allem wenn man bedenkt, dass erst ab 2015 zu wählen ist. Also es ist sicher besser, im Jahr 2013 etwas Ausgereiftes zu beschließen als 2012, nur weil man es irgendwo stehen hat, was ja nicht Gesetzeskraft hat, etwas voreilig und noch unausgereift zu beschließen. Also das, glaube ich, war auch die richtige Entscheidung. Aber das, was ausgereift ist, und dieser Petitionsausschuss ist ausgereift, wird heute schon mit einhelliger Zustimmung beschlossen. Ich danke auch allen Fraktionen, die hier an der Ausarbeitung konstruktiv mitgewirkt haben. Ich kann auch nur die Wienerinnen und Wiener auffordern - und ich glaube, wir haben alle die Aufgabe, das jetzt auch publik zu machen -, dass sie von diesem neuen Instrument wirklich Gebrauch machen und bin auch zuversichtlich, dass sie davon Gebrauch machen werden. Es ist das Petitionsrecht von einer ursprünglichen quasi Bitte von uns zu einem wirklich emanzipatorischen Recht der Mitbestimmung weiterentwickelt worden.
In dem Sinn darf ich wirklich sagen, haben wir heute einen guten Tag bei der Weiterentwicklung der Demokratie in Wien und kann wirklich auch nur die Zustimmung zu dieser Vorlage empfehlen. Danke schön. (Beilage bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Marianne Klicka: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Art 2 und Art 3 Abs 2 sind Verfassungsbestimmungen. Hierfür ist gemäß § 124 Abs 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich, die ich nun auch feststelle. Gemäß § 124a der Wiener Stadtverfassung ist für einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Diese Bestimmungen gelten für beide Lesungen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest und somit ist das Gesetz in erster Lesung angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist auch die Einstimmigkeit und somit ist das Gesetz einstimmig beschlossen.
(Abg Prof Harry Kopietz: Nein! Zweite Lesung!) Ich komme erst zur zweiten Lesung. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. Das ist jetzt die zweite Lesung. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung.
Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
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