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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 96 von 100

 

PartnerInnenschaft, die nunmehr seit 1. Jänner 2010 eingeführt ist. Sie wissen, es ist ein Sondergesetz für Lesben und Schwule und steht Heterosexuellen nicht zur Verfügung, hat aber sehr unterschiedliche Regelungen. Zum Beispiel gibt es im Scheidungsrecht tatsächlich andere Bestimmungen, die für viele heterosexuelle Paare durchaus attraktiv sind, weil sie nicht so streng sind wie zum Beispiel innerhalb der Ehe. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, weil was die ÖVP da in Wahrheit gemacht hat, ist ja nicht, nur homosexuelle Paare zu diskriminieren, sondern auch heterosexuelle Paare, die viel lieber eine Eingetragene PartnerInnenschaft hätten als eine Ehe. Deswegen sollte man ganz klar die Eingetragene PartnerInnenschaft in ein modernes Rechtsinstitut umbauen und heterosexuellen Paaren die Möglichkeit geben, diese einzugehen. Ich stelle daher den Antrag:

 

„Der Landtag wolle beschließen, der Wiener Landtag fordert die Bundesregierung auf, die Eingetragene PartnerInnenschaft auch für verschieden geschlechtliche Paare zu öffnen.“

 

Der zweite Bereich betrifft natürlich die Ehe selbst, für die einen ein antiquiertes Modell aus den Zeiten des Patriarchats, ist, nebenbei bemerkt, auch dringend reformbedürftig. Es ist nicht der Weisheit letzter Schluss, die Ehe einzugehen, bei Weitem nicht. Aber sie ist vorhandenes Recht in unserem Zivilrecht. Den Lesben und Schwulen steht dieses Institut nicht zur Verfügung. Die letzten Eheverbote, die wir so hatten, das waren interkonfessionelle. Irgendwann durften LehrerInnen nicht heiraten, Soldaten durften auch irgendwann einmal nicht heiraten. Also wir haben es eh geschafft, alle Verbote, die es in der Geschichte unserer Republik einmal gab, abzuschaffen. Das einzige Verbot, das noch existiert, ist eigentlich eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, weil ich ja heiraten darf, nur keinen Mann. Ich darf eine Frau heiraten. Das ist eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts. Um diese Diskriminierung abzubauen, ist es ganz klar schlicht und ergreifend notwendig, das zu tun, was im Übrigen gerade, und das freut mich sehr, in diesen Tagen in einem siebten Land Europas eingeführt wird. Und zwar hat sensationell zum ersten Mal in der Geschichte auf diesem Globus ein Parlament einstimmig beschlossen, und zwar alle Parteien, die Ehe für Lesben und Schwule aufzumachen, und zwar war das Island. Das können wir in Österreich doch auch. Machen wir die Ehe auf für Lesben und Schwule. Daher stelle ich folgenden Antrag:

 

„Der Landtag wolle beschließen, der Wiener Landtag fordert die Bundesregierung auf, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.

 

In formeller Hinsicht die sofortige Abstimmung.“ Danke schön.

 

Kommen wir nun zur Wiener Novelle, über die wir natürlich jetzt diskutieren. Ich möchte mich bei allen bedanken, die hier konstruktiv für eine Gleichstellung im Wiener Landesrecht gearbeitet haben. Das war sicher eine Marathonaufgabe, diese vielen, vielen Gesetze anzupassen und gleichzustellen. Wir haben es ja vom Herrn Präsidenten gehört, wie viele Gesetze das überhaupt umfasst. Das waren nicht einmal alle, weil manche beschließen wir sozusagen woanders. Die sehr schöne Kooperation, die wir jetzt gehabt haben, die guten Gespräche, die wir geführt haben, waren für mich beispielgebend, so wie man es sich sehr oft in dieser Stadt wünschen würde, dass man miteinander spricht, miteinander verhandelt, Lücken schließt, die man gefunden hat. Ich glaube, es ist von allen Seiten tolle Arbeit gemacht worden. Ich möchte mich nicht nur bei den Beamtinnen oder Beamten oder beim Herrn Kinetsberger oder bei der Frau Stadträtin, beim Herrn GR Stürzenbecher, der Frau GRin Krotsch, sondern auch bei meinen Mitarbeitern, vor allem bei Peter Kraus bedanken, der die gesamte Landesmaterie gemeinsam mit unserer juristischen Hilfe von Max Schrems durchgegangen ist. Es war wirklich eine Mammutaufgabe. Ich glaube, wir konnten gemeinsam somit viele Lücken schließen, viele Möglichkeiten schaffen, dass im Landesrecht, so weit es geht, wirklich am weitesten möglich Eingetragene PartnerInnen gleichgestellt sind.

 

Sehr gefreut hat mich, dass wir es hier am Ende, da war es noch ein bisschen hektisch, auch geschafft haben, dass im Wiener Landesrecht Eingetragene Partnerschaften als Familienangehörige oder als Angehörige gelten. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Das ist auch komplett anders als die ÖVP es auf Bundesebene gemacht hat. Sie waren nämlich peinlichst genau darauf erpicht, dass Lesben und Schwule ja nicht irgendwie in den Geruch von Familien kommen, obwohl sie realer Bestandteil der Gesellschaft sind und in vielen gleichgeschlechtlichen Paaren auch Kinder vorhanden sind.

 

Wir haben durchaus eine Diskussion gehabt, die zur Frage der Generalklausel unterschiedlich geführt worden ist. Wir haben jetzt die Präambel. Ich freue mich, dass die da ist. Über die Generalklausel werden wir immer noch ein bisschen juristisch diskutieren können. Ich erspare mir das jetzt hier. Das werden wir wahrscheinlich weiterführen. Alles in allem vielen Dank. Es ist ein schöner Tag für die Lesben und Schwulen Wiens! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Stadträtin beziehungsweise im Landtag Landesrätin! Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich glaube auch, dass das eine gute Novelle ist, die eben auf Basis des Eingetragenen Partnerschaftsgesetzes, das der Bundesgesetzgeber beschlossen hat, hier jetzt nachvollzogen wird. Ich glaube nur, in der Terminologie hätten wir auf Bundesebene mit der ÖVP auch dieses Gesetz, so wie wir es im Nationalrat beschlossen haben, wahrscheinlich nicht zu Stande gebracht. Da hätten wir vielleicht gar nichts zu Stande gebracht, Marco Schreuder, wenn wir mit der ÖVP dort

 

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