Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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PartnerInnenschaft, die nunmehr seit
1. Jänner 2010 eingeführt ist. Sie wissen, es ist ein Sondergesetz für
Lesben und Schwule und steht Heterosexuellen nicht zur Verfügung, hat aber sehr
unterschiedliche Regelungen. Zum Beispiel gibt es im Scheidungsrecht
tatsächlich andere Bestimmungen, die für viele heterosexuelle Paare durchaus
attraktiv sind, weil sie nicht so streng sind wie zum Beispiel innerhalb der
Ehe. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, weil was die ÖVP da in Wahrheit
gemacht hat, ist ja nicht, nur homosexuelle Paare zu diskriminieren, sondern
auch heterosexuelle Paare, die viel lieber eine Eingetragene PartnerInnenschaft hätten als eine Ehe. Deswegen sollte man
ganz klar die Eingetragene PartnerInnenschaft in ein
modernes Rechtsinstitut umbauen und heterosexuellen Paaren die Möglichkeit
geben, diese einzugehen. Ich stelle daher den Antrag:
„Der Landtag wolle beschließen, der Wiener Landtag fordert die
Bundesregierung auf, die Eingetragene PartnerInnenschaft
auch für verschieden geschlechtliche Paare zu öffnen.“
Der zweite Bereich betrifft natürlich die Ehe selbst, für die einen ein
antiquiertes Modell aus den Zeiten des Patriarchats, ist, nebenbei bemerkt,
auch dringend reformbedürftig. Es ist nicht der Weisheit letzter Schluss, die
Ehe einzugehen, bei Weitem nicht. Aber sie ist vorhandenes Recht in unserem
Zivilrecht. Den Lesben und Schwulen steht dieses Institut nicht zur Verfügung.
Die letzten Eheverbote, die wir so hatten, das waren interkonfessionelle.
Irgendwann durften LehrerInnen nicht heiraten,
Soldaten durften auch irgendwann einmal nicht heiraten. Also wir haben es eh
geschafft, alle Verbote, die es in der Geschichte unserer Republik einmal gab,
abzuschaffen. Das einzige Verbot, das noch existiert, ist eigentlich eine
Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, weil ich ja heiraten darf, nur
keinen Mann. Ich darf eine Frau heiraten. Das ist eine Diskriminierung auf
Grund des Geschlechts. Um diese Diskriminierung abzubauen, ist es ganz klar
schlicht und ergreifend notwendig, das zu tun, was im Übrigen gerade, und das
freut mich sehr, in diesen Tagen in einem siebten Land Europas eingeführt wird.
Und zwar hat sensationell zum ersten Mal in der Geschichte auf diesem Globus ein
Parlament einstimmig beschlossen, und zwar alle Parteien, die Ehe für Lesben
und Schwule aufzumachen, und zwar war das Island. Das können wir in Österreich
doch auch. Machen wir die Ehe auf für Lesben und Schwule. Daher stelle ich
folgenden Antrag:
„Der Landtag wolle beschließen, der Wiener Landtag fordert die
Bundesregierung auf, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.
In formeller Hinsicht die sofortige Abstimmung.“ Danke schön.
Kommen wir nun zur Wiener Novelle, über die wir natürlich jetzt
diskutieren. Ich möchte mich bei allen bedanken, die hier konstruktiv für eine
Gleichstellung im Wiener Landesrecht gearbeitet haben. Das war sicher eine
Marathonaufgabe, diese vielen, vielen Gesetze anzupassen und gleichzustellen.
Wir haben es ja vom Herrn Präsidenten gehört, wie viele Gesetze das überhaupt
umfasst. Das waren nicht einmal alle, weil manche beschließen
wir sozusagen woanders. Die sehr schöne Kooperation, die wir jetzt
gehabt haben, die guten Gespräche, die wir geführt haben, waren für mich
beispielgebend, so wie man es sich sehr oft in dieser Stadt wünschen würde,
dass man miteinander spricht, miteinander verhandelt, Lücken schließt, die man
gefunden hat. Ich glaube, es ist von allen Seiten tolle Arbeit gemacht worden.
Ich möchte mich nicht nur bei den Beamtinnen oder Beamten oder beim Herrn Kinetsberger oder bei der Frau Stadträtin, beim Herrn GR Stürzenbecher, der Frau GRin Krotsch, sondern auch bei meinen Mitarbeitern, vor allem
bei Peter Kraus bedanken, der die gesamte Landesmaterie gemeinsam mit unserer
juristischen Hilfe von Max Schrems durchgegangen ist.
Es war wirklich eine Mammutaufgabe. Ich glaube, wir konnten gemeinsam somit
viele Lücken schließen, viele Möglichkeiten schaffen, dass im Landesrecht, so
weit es geht, wirklich am weitesten möglich Eingetragene PartnerInnen
gleichgestellt sind.
Sehr gefreut hat mich, dass wir es hier am Ende, da war es noch ein
bisschen hektisch, auch geschafft haben, dass im Wiener Landesrecht
Eingetragene Partnerschaften als Familienangehörige oder als Angehörige gelten.
Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Das ist auch komplett anders als die ÖVP es
auf Bundesebene gemacht hat. Sie waren nämlich peinlichst genau darauf erpicht,
dass Lesben und Schwule ja nicht irgendwie in den Geruch von Familien kommen,
obwohl sie realer Bestandteil der Gesellschaft sind und in vielen
gleichgeschlechtlichen Paaren auch Kinder vorhanden sind.
Wir haben durchaus eine Diskussion gehabt, die zur Frage der
Generalklausel unterschiedlich geführt worden ist. Wir haben jetzt die
Präambel. Ich freue mich, dass die da ist. Über die Generalklausel werden wir
immer noch ein bisschen juristisch diskutieren können. Ich erspare mir das
jetzt hier. Das werden wir wahrscheinlich weiterführen. Alles in allem vielen
Dank. Es ist ein schöner Tag für die Lesben und Schwulen Wiens! (Beifall bei
den GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Zum Wort
gemeldet ist Herr Abg Dr Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Kurt Stürzenbecher
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates):
Sehr geehrte Frau Stadträtin beziehungsweise im Landtag Landesrätin! Sehr
geehrter Herr Präsident!
Ich glaube auch, dass das eine gute Novelle ist, die
eben auf Basis des Eingetragenen Partnerschaftsgesetzes, das der
Bundesgesetzgeber beschlossen hat, hier jetzt nachvollzogen wird. Ich glaube
nur, in der Terminologie hätten wir auf Bundesebene mit der ÖVP auch dieses
Gesetz, so wie wir es im Nationalrat beschlossen haben, wahrscheinlich nicht zu
Stande gebracht. Da hätten wir vielleicht gar nichts zu Stande gebracht, Marco Schreuder, wenn wir mit der ÖVP dort
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