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Landtag, 16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 78

 

überprüfen und uns das wieder von vorne anschauen. Wozu hat man dann vorher die Frist verkürzt? (Abg Robert Parzer: Sie kommen vom Hundertsten ins Tausendste!)

 

Es geht immer ums Gleiche: Es geht ums Kindeswohl! Da wird immer geredet von Kindeswohl und Armutsbekämpfung. Ich meine allerdings, dass Armutsbekämpfung etwas anderes als die Verschärfung des Sicherheitsgesetzes ist. Das ist etwas anderes! Und wenn Sie in Sachen Bettelei einen Schritt in Richtung FPÖ gehen, dann ist das ein falscher Schritt. (Zwischenruf von Abg Godwin Schuster.) Nein, das ist nicht falsch interpretiert! Herr Schock hat Sie leider richtig interpretiert und hat sich bei Ihnen bedankt. Ich bedanke mich nicht, sondern ich finde es sehr schade, dass es in diesem Bereich eine Zusammenarbeit gibt, die ich mir für Österreich und für Wien nicht wünsche, nämlich eine rot-blaue. Ich hoffe, dass das ein Ausrutscher ist, der nicht täglich vorkommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächste Abgeordnete hat sich Frau Mag Straubinger zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

Abg Mag Sybille Straubinger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Ellensohn!

 

Ich finde, es ist eine Chuzpe, sich auf die Argumentation zu beziehen und darüber zu mutmaßen, warum wir jetzt ein solches Gesetz vorschlagen und wie wir das meinen, ohne bei der Debatte überhaupt anwesend gewesen zu sein! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Und es ärgert mich wirklich, wenn Sie, wie Sie das ja sehr gerne tun, mit Einzelfällen und mit konkreten Beispielen kommen, die man gar nicht kennt und auf die man im Grunde überhaupt nicht eingehen kann, weil man sie gar nicht überprüfen kann! (StR David Ellensohn: Das ist aus der Zeitung!)

 

Ich möchte zu dem aktuellen Fall jetzt schon etwas sagen: Sie sprechen von einer Frau, die von ihrem Kind getrennt wurde und 19 oder 20 Tage im Gefängnis war. – Diese Strafe kann aber nicht auf Grund von Bettelei verhängt worden sein, da muss es einen anderen Straftatbestand gegeben haben! Wenn Sie das aktuelle Gesetz gelesen haben, dann werden Sie nämlich festgestellt haben, dass die maximale Freiheitsstrafe für Betteln eine Woche ist, und diese maximale Freiheitsstrafe kommt erst bei mehrmaligen Wiederholungen zur Anwendung und ist sozusagen das maximale, extremste Mittel. Ich gehe jetzt aber nicht näher auf die anderen Vorwürfe ein.

 

Außerdem haben Sie gesagt, dass Sie hier mit Mythen aufräumen möchten. Bei den so genannten Mythen – ich habe mir das jetzt angeschaut – beziehen Sie sich auf eine Stellungnahme der Katholischen Aktion. – Ich weiß nicht, ob Sie das „Standard“-Interview mit der Präsidentin der Katholischen Aktion gelesen haben, die dort – wie ich wirklich sagen möchte – krude Aussagen trifft. Sie vergleicht nämlich das stundenlange Sitzen der Kinder auf der Straße damit, dass die Kinder ja bei uns auch in der Schule stundenlang still sitzen müssen. Auf die Nachfrage von Journalisten, ob man das denn vergleichen kann, da die Kinder in der Schule ja schließlich geistig gefordert werden, sagt sie: Das ist ein anderer Level, denn es gibt da ja ganz viele Analphabeten. (StR David Ellensohn: Das widerlegt überhaupt nichts!) Doch, ich sage jetzt nämlich noch etwas!

 

Auf Nachfrage der Journalisten, woher sie diese Informationen hat, sagt die Präsidentin der Katholischen Aktion, dass sie das aus einer Diplomarbeit hat. – Jetzt will ich den Wert der Diplomarbeit nicht schmälern. Sie bezieht sich aber nur auf diese Diplomarbeit sowie auf Angaben der Katholischen Sozialakademie, sie hat aber nie Gespräche mit Sozialarbeitern geführt, die täglich mit diesen Kindern zu tun haben, und da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Es ist für mich nicht unbedingt eine wirklich fundierte Analyse, wenn nur diese Angaben und Quellen herangezogen werden! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Kinder, die gezwungen werden, auf der Straße Blumen zu verkaufen, oder Kinder und Babys, die mit ihren Müttern oder Vätern in einer U-Bahn-Station bei Kälte und Regen oder großer Hitze auf der Straße sitzen müssen, tun das nicht freiwillig! Das ist ein Missbrauch von Kindern! Das tun sie nicht freiwillig mit ihren Vätern und Müttern oder mit nahen Verwandten und natürlich schon gar nicht mit Fremden. Das ist ein Missbrauch! (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Und die GRÜNEN unterstützen den Missbrauch!)

 

Schauen Sie sich in der Kinderrechtskonvention, die Österreich unterschrieben hat, Artikel 19 oder auch Artikel 32 an: Dort ist vom Schutz des Kindes vor Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder Ausbeutung in der Familie oder sonstigen Betreuungsformen sowie vom Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und Kinderarbeit die Rede. Und ich sage Ihnen: Betteln ist eine Form von Gewalt und von Ausbeutung, und es ist eine Form von Arbeit, die die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern gefährdet. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Und die Stadt schaut dabei nicht zu! Sie schaut nicht bei österreichischen Kindern zu, sie schaut nicht bei rumänischen Kindern zu, und sie wird auch nicht bei slowakischen oder bulgarischen Kindern zuschauen. (Abg Kurth-Bodo Blind: Nur die Grünen schauen zu!) Und wir schauen auch nicht nur zu, sondern … (Abg Kurth-Bodo Blind: Das ist in dieser Art ja Kinderschändung! – Gegenruf von StR David Ellensohn.)

 

Wir tun mit dieser Gesetzesänderung, darüber hinaus aber mit einem Maßnahmenpaket – an diese Gesetzesänderung ist nämlich ein Maßnahmenpaket geknüpft – einiges für diese Kinder, und zwar in Österreich. Ich werde das nicht mehr im Detail ausführen. Die Kinder und die Eltern werden in Österreich sozialpädagogisch betreut. Es wird überprüft, was das Kind an medizinischer Versorgung, Kleidung und Nahrung braucht. Wir wissen, dass die Kinder oft unterernährt und schmutzig sind. Sie haben Schmutzekzeme und sie sind gesundheitlich in einem schlechten Zustand. Die Kinder werden nicht von der Mutter oder von den Eltern getrennt, wie

 

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