Landtag, 9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 37 von 74
mit der Hand. – Das sind ÖVP, FPÖ und GRÜNE. Der
Antrag erlangt nicht die Mehrheit und ist somit abgelehnt.
Der vierte Antrag ist ein Antrag aller Fraktionen
dieses Hauses betreffend die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Gesetzes
mit dem Überbegriff Gewalthandlung in Computerspielen. Es wird die sofortige
Abstimmung dieses Antrages verlangt.
Ich bitte diejenigen, die dafür sind, um ein Zeichen
mit der Hand. – Das ist einstimmig beschlossen, denn ich nehme an, dass die
drei, die nicht aufgezeigt haben, auch dafür sind. Sie nicken mit dem Kopf, und
das ist auch ausreichend.
Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.
Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage
eines Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1994 (29. Novelle zur
Besoldungsordnung 1994) und die Vertragsbedienstetenordnung 1995
(26. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995) geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin
Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um
Zustimmung.
Präsident Heinz Hufnagl: Es gibt zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung. Wir können daher zur Abstimmung
kommen.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang in der von der Frau Berichterstatterin
beantragten Form in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen
mit der Hand. – Das wurde somit einstimmig in erster Lesung angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich auch die
zweite Lesung sofort vornehmen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. –
Danke. Somit ist dieses Gesetz auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen
worden.
Wir kommen zur Postnummer 3. Sie betrifft die erste
Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener land- und
forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992 geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Mag
Sima. – Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima:
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung.
Präsident Heinz Hufnagl: Ich danke für
die Einleitung. Da es hier eine Wortmeldung gibt, schlage ich gemäß § 30c
Abs 10 der Geschäftsordnung vor, die General- und Spezialdebatte
zusammenzulegen.
Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? –
Dies ist nicht der Fall. Ich kann daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau
Abg Straubinger.
Abg Mag Sybille Straubinger (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Im vorliegenden Gesetzesentwurf geht es um eine Änderung
der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung.
Ich nütze jetzt auch die Geschäftsordnung und werde
nicht dazu sprechen, sondern das zum Anlass nehmen, einen Beschluss- und
Resolutionsantrag zu einem anderen Berufsfeld einzubringen. Es besteht aber
sehr wohl eine Gemeinsamkeit.
Mit diesem Antrag wird die Bundesregierung
aufgefordert, ein einheitliches Berufsgesetz für diplomierte
SozialarbeiterInnen zu schaffen. Der österreichische Berufsverband der
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter fordert das bereits seit über zehn
Jahren. Hintergrund ist, dass es mittlerweile auch zahlreiche private
Ausbildungsformen in verwandten Bereichen gibt. Dabei handelt es sich um privat
organisierte Kurse, Seminare, aber auch Ausbildungen in – um nur zwei
Stichworte zu nennen – Mediation oder auch Lebens- und Sozialberatung.
Die Ausbildung zur Sozialarbeiterin oder zum
Sozialarbeiter ist sicherlich die qualitativ hochwertigste, sie ist nämlich mit
einer sechs- bis zehnsemestrigen Fachhochschulausbildung deutlich
unterscheidbar von den vorher genannten Kursen und Ausbildungen. Um
sicherzustellen, dass festgelegte Qualitätsstandards die Voraussetzungen für
die Berufsausübung für Sozialarbeiterinnen bilden und der hohe Standard, wie
wir ihn in Wien bereits auf freiwilliger Basis haben, erhalten bleibt,
erscheint mir ein bundeseinheitliches Berufsgesetz als sehr sinnvoll.
Das haben auch schon andere Bundesländer erkannt. Es
gibt mittlerweile mehrere Beschlüsse von Landtagen, nämlich des steirischen
Landtags, des burgenländischen Landtags und auch des Tiroler Landtags, und auch
die Landeshauptleute Pröll und Pühringer haben im Sinne dieses Anliegens
bereits ihre Unterstützung zugesagt.
Auf Bundesebene gab es auch bereits mehrere Anläufe.
Unter anderem wurde eine Petition eingebracht und im Petitionsausschuss
behandelt. Es gab auch bereits Entschließungsanträge im Nationalrat, die leider
abgelehnt wurden, aber da nun eine neue Bundesregierung im Amt ist, die
durchaus auch neue Akzente setzen wird, sind wir zuversichtlich, dass diese
Bemühungen jetzt in absehbarer Zeit auch zum Erfolg führen werden.
Ich stelle daher stellvertretend auch für die Abgen
Vettermann, Stubenvoll, Wehsely und Smolik folgenden Antrag: Der Wiener Landtag
wolle beschließen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, an die
Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, dem Nationalrat rasch einen
Entwurf für ein Bundesgesetz für diplomierte Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeiter im Sinne der Antragsbegründung vorzulegen. In formeller Hinsicht
wird die sofortige Abstimmung beantragt.
Ich bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl:
Mir liegen keine weiteren
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