Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 56
Ausgliederungen, die hier in der Stadt stattfinden, sauer aufstößt -, ist einfach der Umstand, dass unter dem Deckmantel der Ausgliederung eigentlich die parlamentarischen Kontrollrechte entzogen werden.
Meine Damen und Herren, es geht hier um einen
Bereich, der in der Größenordnung von, ich würde sagen, wenn ich nicht irre,
600 bis 700 Millionen EUR anzusiedeln ist. Und da stellt sich nun die
Mitwirkungsmöglichkeit dieses Gemeinderates oder der politischen Parteien wie
folgt dar:
Es hat eine Novellierung der Satzung des Fonds
Soziales Wien stattgefunden und nun gibt es einen Beirat, der zur direkten
Information der Mitglieder des Wiener Gemeinderates eingerichtet wurde. Was von
Beiräten zu halten ist, wissen alle Profis.
Der oder die Geschäftsführer berichten im Beirat über
die Beschlüsse des Kuratoriums und des Präsidiums. Also, die operative, die
exekutive Tätigkeit hat das Kuratorium und das Präsidium, der Beirat erfährt
es. Immerhin ist er mindestens zweimal im Jahr einzuberufen, das ist ja was.
Die Mitglieder des Beirates haben auch das Recht, spätestens eine Woche vor der
Sitzung des Beirates schriftlich Anfragen an die Geschäftsführung zu richten.
Das nenne ich lebendige Demokratie, das nenne ich lebendige
Kontrollmöglichkeit.
Also, wenn das alles ist, was an
Mitgestaltungsmöglichkeiten übrig geblieben ist, dann gute Nacht, liebes Wien.
So, das ist der aktuelle Status, und daher werden Sie
verstehen, dass wir da nicht euphorisch beispringen können, und wenn es bei
dieser Form der Mitwirkung bleibt, dann können wir keine Zustimmung geben.
Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen, wiederum
zu fragen, denn möglicherweise gibt es da schon eine Lösung: Ich bin immer noch
auf der Suche nach 45 Millionen EUR, die sich da irgendwie zwischen
der MA 12 und dem KAV hin und her bewegen. Möglicherweise sind sie jetzt
durch diese Fusionierung wegfusioniert worden, oder gibt es eine neue Variante
einer konsolidierten Bilanz, und sie sind, sozusagen als Innenumsatz, irgendwie
verloren gegangen. Aber es ist ja auch nicht ein wirklich wesentlicher Betrag –
45 Millionen EUR, das hat man mit links, das ist fast die Portokassa.
Aber Spaß beiseite, es würde mich wirklich interessieren, die Diskussion geht
jetzt, glaube ich, schon über zwei Jahre, ob es hier vielleicht einmal - auch
das könnte ein positiver Effekt dieser Zusammenführung sein, so nach dem Motto
"wer ist stärker, I oder I" – jetzt endlich eine Klärung gibt, was
mit diesem Betrag stattfindet, ob es diese Forderung zu Recht gibt in dieser
Höhe oder mit weniger. Jedenfalls glaube ich nicht - und das haben wir die
letzten Tage wieder hinlänglich diskutiert -, dass der KAV so locker auf diesen
Betrag verzichten kann. Auch diesbezüglich würde ich mir Aufklärung wünschen.
Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Römer: Nächster Redner
ist Herr StR DDr Schock. Ich erteile ihm das Wort.
StR DDr Eduard Schock: Sehr geehrter
Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!
Die Freiheitliche Fraktion lehnt diesen Fonds ja aus
ganz grundsätzlichen Erwägungen ab, und es sind diese grundsätzlichen Bedenken
eigentlich alle jetzt bestätigt worden. Und zwar sind im Begutachtungsverfahren
zu diesem Zuweisungsgesetz diese grundsätzlichen Bedenken eigentlich alle
bestätigt worden.
Meine Damen und Herren, es sind in diesem
Begutachtungsverfahren vor allem verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht
worden. Bedenken, dass mit dieser Ausgliederung des Fonds die Grenzen der
Ausgliederung eindeutig überschritten werden, denn man braucht für die
Verfassungsmäßigkeit einer solchen Ausgliederung zweierlei: Zunächst einmal
juristisch einen Weisungszusammenhang von der obersten Dienstbehörde bis
hinunter, und zweitens dann aber auch die Garantie der Durchsetzbarkeit dieser
Weisungen.
Und, meine Damen und Herren, wenn man sich dieses
Gesetz ansieht, dann erkennt man, dass genau dieser zweite Punkt nicht erfüllt
ist. Weisungen der obersten Dienstbehörde können eigentlich gar nicht
durchgesetzt werden, sie können nicht durchgesetzt werden, weil ein
Sanktionsinstrumentarium dafür fehlt. (Abg
Günter Kenesei: Das ist schlecht!)
Und, meine Damen und Herren, es gibt ja auf
Bundesebene bereits Erfahrungen mit solchen Ausgliederungen, auch Erfahrungen,
juristische Erfahrungen sagen wir einmal, mit entsprechenden
Sanktionsinstrumenten. Und bei der Austro Control etwa ist ein solches
Sanktionsinstrumentarium, ein juristisches Sanktionsinstrumentarium ja
geschaffen worden. Und in diesem Austro Control Gesetz ist ausdrücklich
verankert, dass der die Weisung erteilende Bundesminister die Bestellung zum
Geschäftsführer widerrufen kann, und zwar jederzeit die Bestellung widerrufen
kann, nämlich genau dann, wenn der Geschäftsführer eine Weisung nicht befolgt.
Und, meine Damen und Herren, genau diese Sanktion
fehlt hier in dem heute zu beschließenden Gesetz und auch in der Satzung. Und
weil genau diese Bestimmung fehlt, ist eben diese Durchsetzbarkeit nicht
garantiert. Dieses Zuweisungsgesetz ist daher ein Husch-Pfusch-Gesetz, eine
Husch-Pfusch-Aktion, die der Flucht aus der politischen Verantwortung in erster
Linie dient, aber auch eine Husch-Pfusch-Aktion, mit welcher die Grenzen der
Ausgliederung überschritten werden und das dadurch eigentlich verfassungswidrig
ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Und, meine Damen und Herren, es
leidet unter dieser Husch-Pfusch-Aktion ja auch der Arbeitnehmerschutz. Und das
stelle nicht ich fest, und auch nicht nur die Freiheitliche Fraktion, sondern
wortwörtlich die Wiener Arbeiterkammer. Die Arbeiterkammer befürchtet eine
Verschlechterung des Arbeitnehmerschutzes, vor allem in den neuen
Tochterunternehmen. Und es ist ja auch geplant, dass der Fonds eben mehrere
Tochtergesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, gründet und der
Fonds kann dann Dienstzuteilungen seiner Beamten an diese Töchter aussprechen.
Der Fonds kann aber natürlich vor allem Neuaufnahmen -
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