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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 56

 

Ausgliederungen, die hier in der Stadt stattfinden, sauer aufstößt -, ist einfach der Umstand, dass unter dem Deckmantel der Ausgliederung eigentlich die parlamentarischen Kontrollrechte entzogen werden.

 

Meine Damen und Herren, es geht hier um einen Bereich, der in der Größenordnung von, ich würde sagen, wenn ich nicht irre, 600 bis 700 Millionen EUR anzusiedeln ist. Und da stellt sich nun die Mitwirkungsmöglichkeit dieses Gemeinderates oder der politischen Parteien wie folgt dar:

 

Es hat eine Novellierung der Satzung des Fonds Soziales Wien stattgefunden und nun gibt es einen Beirat, der zur direkten Information der Mitglieder des Wiener Gemeinderates eingerichtet wurde. Was von Beiräten zu halten ist, wissen alle Profis.

 

Der oder die Geschäftsführer berichten im Beirat über die Beschlüsse des Kuratoriums und des Präsidiums. Also, die operative, die exekutive Tätigkeit hat das Kuratorium und das Präsidium, der Beirat erfährt es. Immerhin ist er mindestens zweimal im Jahr einzuberufen, das ist ja was. Die Mitglieder des Beirates haben auch das Recht, spätestens eine Woche vor der Sitzung des Beirates schriftlich Anfragen an die Geschäftsführung zu richten. Das nenne ich lebendige Demokratie, das nenne ich lebendige Kontrollmöglichkeit.

 

Also, wenn das alles ist, was an Mitgestaltungsmöglichkeiten übrig geblieben ist, dann gute Nacht, liebes Wien.

 

So, das ist der aktuelle Status, und daher werden Sie verstehen, dass wir da nicht euphorisch beispringen können, und wenn es bei dieser Form der Mitwirkung bleibt, dann können wir keine Zustimmung geben.

 

Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen, wiederum zu fragen, denn möglicherweise gibt es da schon eine Lösung: Ich bin immer noch auf der Suche nach 45 Millionen EUR, die sich da irgendwie zwischen der MA 12 und dem KAV hin und her bewegen. Möglicherweise sind sie jetzt durch diese Fusionierung wegfusioniert worden, oder gibt es eine neue Variante einer konsolidierten Bilanz, und sie sind, sozusagen als Innenumsatz, irgendwie verloren gegangen. Aber es ist ja auch nicht ein wirklich wesentlicher Betrag – 45 Millionen EUR, das hat man mit links, das ist fast die Portokassa. Aber Spaß beiseite, es würde mich wirklich interessieren, die Diskussion geht jetzt, glaube ich, schon über zwei Jahre, ob es hier vielleicht einmal - auch das könnte ein positiver Effekt dieser Zusammenführung sein, so nach dem Motto "wer ist stärker, I oder I" – jetzt endlich eine Klärung gibt, was mit diesem Betrag stattfindet, ob es diese Forderung zu Recht gibt in dieser Höhe oder mit weniger. Jedenfalls glaube ich nicht - und das haben wir die letzten Tage wieder hinlänglich diskutiert -, dass der KAV so locker auf diesen Betrag verzichten kann. Auch diesbezüglich würde ich mir Aufklärung wünschen. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Römer: Nächster Redner ist Herr StR DDr Schock. Ich erteile ihm das Wort.

 

StR DDr Eduard Schock: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!

 

Die Freiheitliche Fraktion lehnt diesen Fonds ja aus ganz grundsätzlichen Erwägungen ab, und es sind diese grundsätzlichen Bedenken eigentlich alle jetzt bestätigt worden. Und zwar sind im Begutachtungsverfahren zu diesem Zuweisungsgesetz diese grundsätzlichen Bedenken eigentlich alle bestätigt worden.

 

Meine Damen und Herren, es sind in diesem Begutachtungsverfahren vor allem verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht worden. Bedenken, dass mit dieser Ausgliederung des Fonds die Grenzen der Ausgliederung eindeutig überschritten werden, denn man braucht für die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Ausgliederung zweierlei: Zunächst einmal juristisch einen Weisungszusammenhang von der obersten Dienstbehörde bis hinunter, und zweitens dann aber auch die Garantie der Durchsetzbarkeit dieser Weisungen.

 

Und, meine Damen und Herren, wenn man sich dieses Gesetz ansieht, dann erkennt man, dass genau dieser zweite Punkt nicht erfüllt ist. Weisungen der obersten Dienstbehörde können eigentlich gar nicht durchgesetzt werden, sie können nicht durchgesetzt werden, weil ein Sanktionsinstrumentarium dafür fehlt. (Abg Günter Kenesei: Das ist schlecht!)

 

Und, meine Damen und Herren, es gibt ja auf Bundesebene bereits Erfahrungen mit solchen Ausgliederungen, auch Erfahrungen, juristische Erfahrungen sagen wir einmal, mit entsprechenden Sanktionsinstrumenten. Und bei der Austro Control etwa ist ein solches Sanktionsinstrumentarium, ein juristisches Sanktionsinstrumentarium ja geschaffen worden. Und in diesem Austro Control Gesetz ist ausdrücklich verankert, dass der die Weisung erteilende Bundesminister die Bestellung zum Geschäftsführer widerrufen kann, und zwar jederzeit die Bestellung widerrufen kann, nämlich genau dann, wenn der Geschäftsführer eine Weisung nicht befolgt.

 

Und, meine Damen und Herren, genau diese Sanktion fehlt hier in dem heute zu beschließenden Gesetz und auch in der Satzung. Und weil genau diese Bestimmung fehlt, ist eben diese Durchsetzbarkeit nicht garantiert. Dieses Zuweisungsgesetz ist daher ein Husch-Pfusch-Gesetz, eine Husch-Pfusch-Aktion, die der Flucht aus der politischen Verantwortung in erster Linie dient, aber auch eine Husch-Pfusch-Aktion, mit welcher die Grenzen der Ausgliederung überschritten werden und das dadurch eigentlich verfassungswidrig ist. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Und, meine Damen und Herren, es leidet unter dieser Husch-Pfusch-Aktion ja auch der Arbeitnehmerschutz. Und das stelle nicht ich fest, und auch nicht nur die Freiheitliche Fraktion, sondern wortwörtlich die Wiener Arbeiterkammer. Die Arbeiterkammer befürchtet eine Verschlechterung des Arbeitnehmerschutzes, vor allem in den neuen Tochterunternehmen. Und es ist ja auch geplant, dass der Fonds eben mehrere Tochtergesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, gründet und der Fonds kann dann Dienstzuteilungen seiner Beamten an diese Töchter aussprechen. Der Fonds kann aber natürlich vor allem Neuaufnahmen -

 

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