Landtag,
19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 48
Ich habe das schon gesagt, wir werden darüber diskutieren, hinsichtlich der Frage der Verkürzung der ärztlichen Pflicht, also auch des Erscheinens beim Arzt aus den bekannten Gründen halte ich es nicht für zweckmäßig, sie nur einmal im Monat zu visitieren, sondern einmal in der Woche. Das ist sicher sinnvoller. Da ist das Gesetz richtig und gut.
Zusammenfassend und um dem Kollegen Ekkamp die Freude
zu machen, ihm nicht noch mehr Zeit seines Nachmittags zu stehlen, aber bei
3000 EUR Schmerzensgeld wirst du das aushalten, wenn ich dich noch ein
bisschen quäle (Abg Franz Ekkamp: Ich habe Zeit! Zeit! Zeit!), sage ich:
Es ist aus meiner Sicht ein gutes Gesetz, auch wenn ich das eine oder andere
oder wir das eine oder andere bei dem einen oder anderen Punkt gerne noch
anders geregelt hätten. Es nimmt Rücksicht auf die Betroffenen und es gibt
ihnen in vielschichtiger Sicht eine Verbesserung. Es ist auch die Reaktion auf
Zustände, die wir nicht wollen, aber es wird, wie schon ausgeführt, des
besonderen Vollzugs bedürfen.
Wir werden, wenn wir sehen, dass der Vollzug nicht
funktioniert, uns immer wieder an den Vollziehenden, den Innenminister, wenden
müssen oder wir werden da oder dort das Gesetz noch einmal novellieren,
vermutlich nicht mehr in dieser Gesetzgebungsperiode, vielleicht aber doch.
Wenn ich im nächsten Landtag nicht mehr da bin, weil
es mich als Soldat wieder einmal ins Ausland zieht und ich spüre das schon in den
Knochen, dann bin ich gerne bereit, den einen oder anderen Hinweis darauf zu
geben, wo man in diesem Gesetz noch etwas verändern kann, aber für heute ist
das der richtige Punkt. Und es war auch der Prozess richtig, er war annähernd,
er war quasi kameradschaftlich und er war dementsprechend, was man von uns als
Gesetzgeber erwartet, dass wir von unseren persönlichen Vorlieben Abstand
nehmen und im Sinne der Gemeinschaft eine gute Novelle machen.
Nur wenn der Innenminister nicht vollziehen wird,
weil die ÖVP es nicht will, dann werden wir dort weiter darauf drücken müssen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gemeldet ist die Frau Abg Wehsely.
Abg Mag Sonja Wehsely
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau
Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!
Der heutigen Gesetzesvorlage dieser zwei Gesetze,
nämlich dem Wiener Prostitutionsgesetz und der Novelle zum
Landes-Sicherheitsgesetz, ist eine sehr lange Diskussion vorausgegangen, nicht
nur heute, sondern schon viele, viele Jahre. Ich erinnere daran, dass wir im
Jahr 1998 begonnen haben, uns darüber zu unterhalten, wie das derzeit noch
in Geltung befindliche Prostitutionsgesetz abgeändert werden könnte. Bereits im
Jahr 1999 haben wir mit allen Betroffenen und Expertinnen und Experten
internationaler und nationaler Natur eine Enquete gemacht und auch jetzt in der
derzeit laufenden Legislaturperiode - es ist schon gesagt worden - haben wir
sehr, sehr viele Diskussionsrunden gehabt. Darum, glaube ich, bin ich auch
froh, dass dieses Ergebnis heute hier vorliegt und glaube auch, dass es im
Bereich des Machbaren, nämlich danach, wofür wir hier in Wien zuständig sind
und was wir hier einfach auf Grund unserer Kompetenzen tun können, ein guter
Vorschlag ist.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Novelle des
Prostitutionsgesetzes und des Landes-Sicherheitsgesetzes drei wichtige Aspekte
umfasst: Das ist der frauenpolitische Aspekt, der sicherheitspolitische Aspekt
und der gesundheitspolitische Aspekt. Und wenn man sagen möchte, was sich hier
jetzt geändert hat, dann kann man es am besten auf den Punkt bringen, indem man
sagt, dass diese Novelle des Prostitutionsgesetzes und des
Landes-Sicherheitsgesetzes Verbesserungen für Frauen bringt, die in dieser
Stadt arbeiten und für Frauen, die in dieser Stadt leben. Auf der einen Seite
für die Prostituierten, wo wir vorgesehen haben, dass die Strafen für Delikte
nach dem Wiener Prostitutionsgesetz mehr als gedrittelt wurden. Das heißt, früher
waren die Strafen bis zu 3 500 EUR hoch. Jetzt haben wir die Strafen
für Prostituierte auf maximal 1 000 EUR gesenkt. Das heißt nicht,
dass diese 1 000 EUR auch verhängt werden müssen, denn das ist die
Obergrenze, sondern sie sind von 0 bis 1 000 EUR.
Nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, das wird in
rund acht Wochen der Fall sein, haben auch die Anrainerinnen erstfalls die
Möglichkeit, sich gegen Belästigungen zur Wehr zu setzen, sich konkret zur Wehr
zu setzen. Das macht die Novelle des Landes-Sicherheitsgesetzes möglich, wo nun
vorgesehen ist, dass eine Person, die an einem öffentlichen Ort eine andere
Person zu einer Handlung oder zu einer Duldung auffordert, die deren sexuelle
Sphäre betrifft und die von dieser anderen Person unerwünscht ist, eine
Verwaltungsübertretung begeht und mit einer Geldstrafe von bis zu 700 EUR
zu bestrafen ist. Ich glaube, dass das gut und wichtig und richtig so ist, weil
meine Erfahrung ist - und wie Sie alle wissen, bin ich ja Abgeordnete der
Leopoldstadt -, dass das Problem der Leopoldstädterinnen und Leopoldstädter,
die in Bereichen wohnen, wo es Prostitution gibt, eigentlich weniger die
Prostituierte ist, sondern in erster Linie die Männer sind, die auf die Suche
nach Prostituierten gehen und dort alle Frauen ansprechen, die auch nicht der
Prostitution nachgehen. Ich glaube, dass es ein guter und richtiger Schritt
ist, hier den Anrainerinnen die Möglichkeit zu geben, sich auch zu wehren.
Eine weitere Verbesserung für die
Frauen ist auch die Zweckwidmung der Strafgelder, die durch den Vollzug des
Wiener Prostitutionsgesetzes eingehoben werden. Wir werden auch dem Antrag, der
von der Kollegin Vana eingebracht wurde, zustimmen, der vorsieht, dass diese
Mittel zusätzlich zur Verfügung stehen. Ich muss aber schon sagen, dass ich
über diesen Antrag etwas verwundert bin, denn es wurde heute auch schon von
anderer Seite gesagt, ich glaube, dass wir bei der Entstehung dieses Gesetzes
sehr, sehr viele und aus meiner Sicht auch sehr, sehr offene und sehr gute
Diskussionen hatten, wo immer vollkommen außer Frage gestellt war, dass diese
Mittel, die hier eingehoben werden, von
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