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Landtag, 10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 32

 

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. (StRin Mag Maria Vassilakou: Nein, nicht einstimmig!! - Abg Marie Ringler: Ohne Zustimmung der GRÜNEN!) Nein? Ohne GRÜNE? Okay. Das habe ich jetzt übersehen. Ohne Zustimmung der Grünen, also somit mehrstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 1 (02592/2002-MDALTG). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990 geändert wird.

 

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau amtsf StRin Dipl Ing Kossina, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990 geändert wird, liegt vor. Der Wiener Landtag wolle beschließen:

 

Die in der Beilage Nr 10 enthaltene Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990, LGBl für Wien Nr. 33, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 126/2001, geändert wird, wird zum Beschluss erhoben.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 2 (02967/2002-MDALTG). Sie betrifft die erste Lesung eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Hemmung des landesgesetzlich geregelten Fristenablaufs durch Samstage und den Karfreitag, LGBl Nr 8/1962, aufgehoben wird.

 

Die Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte Sie, diesem Gesetz zuzustimmen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher die Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 4 (02386/2002-MDALTG). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Nationalparkgesetz geändert wird.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Dipl Ing Kossina. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Nationalparkgesetz geändert wird, liegt zur Beschlussfassung vor. Das Wiener Nationalparkgesetz wurde 1996 unter unserem Herrn Lhptm Michael Häupl erlassen. Damit haben wir eine große Verantwortung zu tragen, eine große Verantwortung für den Wiener Nationalpark Donau-Auen. Hier geht es darum: Der Natur muss Raum gegeben werden. Unser Schlagwort ist: Zurück zur Natur! Doch das ist kein reines Schlagwort, das ist unser Ziel, unser Ziel als Umweltmusterstadt.

 

Als das Nationalparkgesetz erlassen wurde, konnte damit dem letzten unverbauten Flussgebiet in Mitteleuropa, den Donau-Auen, Raum gegeben und ein breiter Schutz gewährleistet werden. Es handelt sich um eine der schönsten Aulandschaften. Bis zu 5 000 Tier- und Pflanzenarten konnten sich hier im letzten Jahrtausend ansiedeln. Dieser Artenreichtum ist einzigartig in Europa. Es konnten sich hier der Auhirsch, der Schwarzstorch, die Sumpfschildkröten ansiedeln und vor allem der Eisvogel, das Kennzeichen, das Wappentier unseres Nationalparks. Dieser Eisvogel ist in unvorstellbarer, einzigartiger Dichte in unserem Wiener Nationalpark angesiedelt.

 

Das Wiener Nationalparkgesetz liefert den rechtlichen Rahmen für den breiten Schutz dieses riesigen Flussauengebiets. Dieses Nationalparkgebiet gibt uns neben der Donauinsel und neben dem Grüngürtel genau jenen Lebensraum, der notwendig ist, um dem Ruf einer Umweltmusterstadt gerecht zu werden.

 

In den letzten sechs Jahren hat sich dieses Nationalparkgesetz bewährt. Die Forstverwaltung der MA 49 hat sämtliche Auwälder aus der Nutzung gestellt. 2 500 Hektar Auwald konnten somit der Natur zurückgegeben werden. Es wurde auch die herkömmliche Jagd aufgelassen. Ein Wildtiermanagement wurde eingeführt. Mit dem Nationalparkgesetz wurde ein Instrumentarium zur

 

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