Landtag,
10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 32
Damit kommen wir zur
Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene
Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang
zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster
Lesung mehrstimmig angenommen.
Wenn kein
Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein
Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte
daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung
einstimmig beschlossen. (StRin Mag Maria
Vassilakou: Nein, nicht einstimmig!! - Abg Marie Ringler: Ohne Zustimmung der
GRÜNEN!) Nein? Ohne GRÜNE? Okay. Das habe ich jetzt übersehen. Ohne
Zustimmung der Grünen, also somit
mehrstimmig beschlossen.
Wir kommen zur
Postnummer 1 (02592/2002-MDALTG).
Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Wiener
Landarbeitsordnung 1990 geändert wird.
Ich bitte die
Berichterstatterin, Frau amtsf StRin Dipl Ing Kossina, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin
amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Entwurf
eines Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990 geändert wird, liegt
vor. Der Wiener Landtag wolle beschließen:
Die in der
Beilage Nr 10 enthaltene Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener
Landarbeitsordnung 1990, LGBl für Wien Nr. 33, zuletzt geändert durch das
Gesetz LGBl für Wien Nr 126/2001, geändert wird, wird zum Beschluss erhoben.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Da zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur
Abstimmung.
Ich bitte jene
Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in
erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das
Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein
Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein
Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte
daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter
Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur
Postnummer 2 (02967/2002-MDALTG).
Sie betrifft die erste Lesung eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die
Hemmung des landesgesetzlich geregelten Fristenablaufs durch Samstage und den
Karfreitag, LGBl Nr 8/1962, aufgehoben wird.
Die
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag Brauner. Ich bitte sie, die
Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin
amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte Sie,
diesem Gesetz zuzustimmen.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Da zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur
Abstimmung.
Ich bitte jene
Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in
erster Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das
Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch
erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Widerspruch erfolgt
nicht.
Ich bitte
daher die Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter
Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen nun
zur Postnummer 4 (02386/2002-MDALTG).
Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Nationalparkgesetz geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist
Frau amtsf StRin Dipl Ing Kossina. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin
amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Entwurf
eines Gesetzes, mit dem das Wiener Nationalparkgesetz geändert wird, liegt zur
Beschlussfassung vor. Das Wiener Nationalparkgesetz wurde 1996 unter unserem
Herrn Lhptm Michael Häupl erlassen. Damit haben wir eine große Verantwortung zu
tragen, eine große Verantwortung für den Wiener Nationalpark Donau-Auen. Hier
geht es darum: Der Natur muss Raum gegeben werden. Unser Schlagwort ist: Zurück
zur Natur! Doch das ist kein reines Schlagwort, das ist unser Ziel, unser Ziel
als Umweltmusterstadt.
Als das
Nationalparkgesetz erlassen wurde, konnte damit dem letzten unverbauten
Flussgebiet in Mitteleuropa, den Donau-Auen, Raum gegeben und ein breiter
Schutz gewährleistet werden. Es handelt sich um eine der schönsten Aulandschaften.
Bis zu 5 000 Tier- und Pflanzenarten konnten sich hier im letzten Jahrtausend
ansiedeln. Dieser Artenreichtum ist einzigartig in Europa. Es konnten sich hier
der Auhirsch, der Schwarzstorch, die Sumpfschildkröten ansiedeln und vor allem
der Eisvogel, das Kennzeichen, das Wappentier unseres Nationalparks. Dieser
Eisvogel ist in unvorstellbarer, einzigartiger Dichte in unserem Wiener
Nationalpark angesiedelt.
Das Wiener
Nationalparkgesetz liefert den rechtlichen Rahmen für den breiten Schutz dieses
riesigen Flussauengebiets. Dieses Nationalparkgebiet gibt uns neben der
Donauinsel und neben dem Grüngürtel genau jenen Lebensraum, der notwendig ist,
um dem Ruf einer Umweltmusterstadt gerecht zu werden.
In den letzten sechs
Jahren hat sich dieses Nationalparkgesetz bewährt. Die Forstverwaltung der
MA 49 hat sämtliche Auwälder aus der Nutzung gestellt. 2 500 Hektar
Auwald konnten somit der Natur zurückgegeben werden. Es wurde auch die
herkömmliche Jagd aufgelassen. Ein Wildtiermanagement wurde eingeführt. Mit dem
Nationalparkgesetz wurde ein Instrumentarium zur
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