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Landtag, 20. Sitzung vom 24.06.1999, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 3

 

(PrZ 2657/LAt/99) Der Beschluss- (Resolutions-) Antrag der Abg Susanne Jerusalem sowie Freundinnen und Freunde, betreffend Konfliktlösung im Stadtschulrat, wird abgelehnt.

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

 

(PrZ 577-MDBLTG, P 3) Die in der Beilage Nr 10 enthaltene Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (8. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (12. Novelle zur Besoldungsordnung 1994) und die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (7. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995) geändert werden, wird in erster und zweiter Lesung zum Beschluss erhoben.

 

(PrZ 2658/LAt/99) Der Abänderungsantrag der Abgen Mag Sonja Wehsely, Mag Franz KARL, Michael Kreißl, Jutta Sander und Marco Smoliner, betreffend den Entwurf eines Gesetzes mit dem die Dienstordnung 1994 (8. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (12. Novelle zur Besoldungsordnung 1994) und die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (7. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995) geändert werden, wird angenommen.

 

Folgende vier Anträge der Landesregierung werden nach erfolgter Berichterstattung ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

 

(PrZ 181-M07, P 4) Die in der Beilage Nr 12 enthaltene Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens geändert wird, wird in erster und zweiter Lesung zum Beschluss erhoben.

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

 

(PrZ 561-MDBLTG, P 5) Die in der Beilage Nr 9 enthaltene Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992, LGBl für Wien Nr 35, in der Fassung der Gesetzes LGBl für Wien Nr 18/1994 und 21/1997, geändert wird, wird in erster und zweiter Lesung zum Beschluss erhoben.

 

Berichterstatter: Abg Godwin Schuster

 

(PrZ 505-MDBLTG, P 6) Der Betätigung des Mitglieds des Wiener Landtags, Herrn Mag Thomas Reindl, als Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichischen Banknoten- und Sicherheitsdruck GesmbH, wird zugestimmt.

 

Berichterstatter: Abg Godwin Schuster

 

(PrZ 743-MDBLTG; P 7) Dem Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Abt 9d vom 18. Juni 1999, GZZ 9dE Vr 4862/99 und Hv 2993/99 um Zustimmung zur Verfolgung des Herrn Abg Ing Peter Westenthaler wegen des Verstoßes gegen § 111 StGB, wird nicht stattgegeben.

 

(Schluss um 12.57 Uhr.)

 

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