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Gemeinderat, 55. Sitzung vom 18.06.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 80

 

14.29.14 Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Wer dem Antrag des Berichterstatters zustimmen möchte, bitte um ein Zeichen mit der Hand. - Die Zustimmung erfolgt einstimmig.

 

Es liegt zu Postnummer 17 ein Antrag der GRÜNEN betreffend Inklusionsoffensive für mehr Plätze bei privaten elementaren Bildungseinrichtungen vor. Die sofortige Abstimmung wird beantragt. Wer dem beitritt, bitte um ein Zeichen. - Zustimmung bei ÖVP, FPÖ und GRÜNEN gegen SPÖ und NEOS, das ist nicht die Mehrheit, der Antrag ist daher abgelehnt.

 

14.30.00Postnummer 20 betrifft die Genehmigung der Förderrichtlinie „Zuschlag für Personalressourcen und Betreuungsqualität in privaten elementaren Bildungseinrichtungen“ sowie eines Rahmenbetrages für das Förderprogramm „Zuschlag für Personalressourcen und Betreuungsqualität in privaten elementaren Bildungseinrichtungen“ für die Jahre 2024 bis 2029. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Mag. Vasold, die Verhandlungen einzuleiten.

 

14.30.33

Berichterstatterin GRin Mag. Stefanie Vasold: Ich ersuche um Zustimmung.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist GR Berger. Ich erteile es ihm.

 

14.30.39

GR Stefan Berger (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Frau Berichterstatterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wie bereits eingangs vom Vorsitzenden erwähnt, geht es hier um einen Antrag der MA 10, der zwei Teile beinhaltet, nämlich die Gewährung eines entsprechenden Rahmenbetrages, eben den „Zuschlag für Personalressourcen und Betreuungsqualitäten bei den privaten elementaren Bildungseinrichtungen“ beziehungsweise auch die Gewährung des entsprechenden Antrages, die vorgelegte Förderrichtlinie zu beschließen.

 

Vorweg, wir werden einem Teil dieses Antrages zustimmen, nämlich jenem auf Gewährung des Rahmenbetrages, der ja durchaus ein beachtlicher ist, nämlich in der Höhe von 217 Millionen EUR bis zum Jahr 2029, aufgedröselt auf die einzelnen Jahre, damit der Fachkräfte-Kind-Schlüssel entsprechend verbessert wird und auch entsprechend das Personal von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten entlastet beziehungsweise auch gänzlich entbunden werden kann. Soweit unsere Zustimmung.

 

Wogegen wir allerdings sind, wie auch schon in der Vergangenheit, weil sie unseres Erachtens nach einen wichtigen Punkt nicht beinhalten, sind die sogenannten Förderrichtlinien. Generell sind die Förderrichtlinien einem stetigen Wandel unterworfen. Sie werden immer wieder aktualisiert beziehungsweise auf den neuesten Stand gebracht, weil wir natürlich auch die entsprechenden Erfahrungen mit privaten Kindergartenträgern in dieser Stadt haben, wie das bekanntermaßen auch der Fall Minibambini, et cetera gezeigt hat, dass wir insbesondere im wirtschaftlichen Bereich entsprechend Ausschlussgründe hinsichtlich der Förderrichtlinien anführen.

 

Es gibt alle möglichen Ausschlussgründe: aktuelle Insolvenzverfahren, Förderungsmissbrauch, Verurteilungen nach Finanzdelikten, und so weiter, und so fort oder dass der Förderwerber auch ausgeschlossen ist, wenn offensichtlich ein Förderziel nicht erreicht werden kann. Was uns aber sehr maßgeblich dabei fehlt, ist ein Punkt, den wir auch in der Vergangenheit immer wieder beantragt haben, nämlich was die Anstellung oder die Tätigkeit, durchaus auch als organschaftliche Vertreter im Rahmen eines Vereins, von Personen anbelangt, die wegen Sexualdelikten verurteilt worden sind. Dementsprechend haben wir einen Antrag eingebracht, dass insbesondere auch die Ausschlussgründe ergänzt werden bezüglich Personen in den unterschiedlichsten Funktionen - das muss nicht einmal eine Anstellung sein, sondern auch eine Tätigkeit im Rahmen der Organisation oder des Antragstellers -, die entsprechend in der Sozialstraftäterdatei angeführt werden. Diesen Ausschlussgrund wollen wir entsprechend ergänzt haben, dann können Sie grundsätzlich in diesem Punkt in Zukunft bei den Förderrichtlinien auch mit unserer Zustimmung rechnen. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zu Wort gemeldet ist GRin Mag. Emmerling. Ich erteile es ihr.

 

14.34.29

GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher!

 

Bevor ich jetzt zum sehr wichtigen Poststück spreche und was das alles beinhaltet, möchte ich auf den Kollegen Berger eingehen, der in seinem Antrag fordert, dass auch Sexualstraftaten ein relevanter Punkt in der Förderrichtlinie sind, und das ist natürlich ein durchaus valider Punkt. Ich muss Ihnen aber mitteilen, dass genau dieser Punkt auf einer, wenn man so sagen will, höheren Ebene, nämlich der Kindergartenverordnung gesetzlich geregelt ist. Leider hört Kollege Berger nicht zu, aber das wäre eine wichtige Info: In § 3 Abs. 4 der Wiener Kindergartenverordnung ist klar geregelt, dass insbesondere keine der nachfolgend angeführten Umstände für einen Träger eines Kindergartens vorliegen dürfen. Das sind einerseits „körperliche oder psychische Erkrankungen“ aber auch „gerichtliche Verurteilungen wegen Handlungen, die geeignet sind, das Wohl der betreuten Kinder zu gefährden“. Da wird auch in der Sexualstraftäterdatei nachgesehen, und Personen, die in dieser registriert sind und wegen Tatbeständen wie Kindesmissbrauch, Besitz von Kinderpornografie, gewerblicher Handel mit kinderpornografischem Material oder Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses verurteilt wurden, sind dadurch für die Bewilligung des Betriebes eines Kindergartens ausgeschlossen.

 

Es wäre insofern also obsolet, dass man das nun auch über die Förderrichtlinie regelt, weil ohnehin erst nach einer positiven Prüfung dieser Kindergartenverordnung und dieser Tatbestände - also nach der Prüfung der MA 11 - das Förderansuchen an die MA 10 ergeht. Wenn es nicht an die MA 10 ergeht, weil eben einer dieser Punkte nicht gewährleistet ist, dann ist es quasi obsolet, da somit sämtliche Eignungsfeststellungen, die für die Wahrung des Kindeswohls relevant sind, schon überprüft wurden. (Zwischenruf von GR Georg Prack, BA.) Gut, ich habe es jetzt für mich noch einmal aufgesagt. (GRin Mag. Caroline Hungerländer: Aber ich fand es interessant!) Gut (erheitert), danke schön.

 

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