Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Förderung für Trägerorganisationen im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten"
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: Fördergewährung und Förderkontrolle im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten"
- Rechtsgrundlage:
- Beschluss des Gemeinderates vom 25.6.2014, Pr.Z. 01532-2014/0001-GJS
- Fördervereinbarung "Beitragsfreier Kindergarten"
- Art. 17, Art. 116 Abs. 2, Art. 118 Abs. 2 und 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idgF BGBl. I Nr. 138/2017
- §§ 75 Abs. 3, 88 Abs. 1 lit. p, 105 Wiener Stadtverfassung (WStV), LGBl. für Wien Nr. 28/1968 idgF LGBl. Nr. 25/2018
- Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien, ABl. Nr. 2018/01
- Art. 6 Abs. 1 lit. b iVm lit. f DSGVO
- Beschluss des außerordentlichen Stadtsenates gemäß § 98 Abs. 1 und 2 WStV
Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:
- Zentrales Vereinsregister (ZVR)
- Zentrales Melderegister (ZMR)
- Unternehmensregister
- Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReg )
- Ediktsdatei
- Firmenbuch
- Grundstücksinformationssystem der Stadt Wien
Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:
- Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
- Zur Verrechnung der Förderungen im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" werden folgende Daten übermittelt: Name der Trägerorganisation, der Tagesmutter oder des Tagesvaters; ZVR-Zahl bzw. Firmenbuchnummer; E-Mail-Adressen; Zustellanschrift; IBAN und BIC
- Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
- Für die halbjährliche Meldung der neuen geförderten Trägerorganisationen werden folgende Daten übermittelt: Name der Trägerorganisation, ZVR-Zahl bzw. Firmenbuchnummer, Standortadressen und Gruppenformen
- Stadt Wien - Kinder- und Jugendhilfe (MA 11)
- Die Gewährung von Förderungen im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" ist von einer aufrechten Betriebsbewilligung abhängig, daher werden sämtliche Daten der Trägerorganisation, der Tagesmutter oder des Tagesvaters mit der Behörde ausgetauscht.
- Wirtschaftsprüfer
- Gemäß der Allgemeinen Förderrichtlinie für Förderungen zur Gewährung der elementaren Bildung und Betreuung durch private Trägerorganisationen bzw. Tagesmütter und Tagesväter in Wien im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" hat der Magistrat der Stadt Wien das Recht, zum Zweck der Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungen einen Dritten zu beauftragen, der jederzeit Einsicht in die Unterlagen nehmen kann sowie die Gegebenheiten vor Ort prüfen kann.
- Büro der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz
- Das Büro der Geschäftsgruppe unterstützt die zuständigen amtsführenden Stadträt*innen. Die amtsführenden Stadträt*innen sind Teil des Magistrats. Diese leiten im Rahmen des Magistrats die ihnen jeweils zugeordnete Geschäftsgruppe. In dieser Funktion sind sie für die Geschäftsführung des Magistrats im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister sowie dem Gemeinderat verantwortlich.
- Wiener Gemeinderat
- Die Gewährung von Förderungen beruht auf einem Beschluss des Wiener Gemeinderates, daher müssen die Daten der Förderwerber*innen für eine Beschlussfassung zur Verfügung gestellt werden.
- Stadtrechnungshof
- Im Falle einer Überprüfung müssen alle geforderten Daten dem oben angeführten Empfänger zur Verfügung gestellt werden.
- Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Personal und Revision
- Im Falle einer Überprüfung müssen alle geforderten Daten der oben angeführten Empfängerin zur Verfügung gestellt werden.
- Volksanwaltschaft
- Im Falle einer Überprüfung müssen alle geforderten Daten der oben angeführten Empfängerin zur Verfügung gestellt werden.
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung (Skartierungsordnung des Magistrats - MD-OS-104/2010 - iVm Akten- und Skartierungsplan der Stadt Wien - Kindergärten vom 1.1.2014) werden Ihre personenbezogenen Daten idR 7 Jahre nach Beendigung der Rechtsbeziehung gelöscht.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss erforderlich.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Eine Fördergewährung im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" ist nicht möglich.
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf:
Stadt Wien | Kindergärten
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