Lebensmittel- und Hygienekontrollen
Jährlich erfolgen rund 25.000 unangemeldete Lebensmittel- und Hygienekontrollen des Marktamts (MA 59). Sie dienen dem Schutz der Konsument*innen vor Gesundheitsschäden und Täuschung ebenso wie dem Schutz seriöser Unternehmer*innen.
Die Kontrollen finden in folgenden Bereichen statt:
- Bauliche, gerätespezifische und anlagentechnische Voraussetzungen
- Warenzustand und Umgang mit Waren
- Umsetzung Hygiene und Schulung
- Dokumentenprüfung
Beispiel: Kontrolle in Lebensmittel-Einzelhandel und Gastronomie mit einfachem Speiseangebot
Welche Betriebe werden kontrolliert?
Für rund 17.000 Wiener Betriebe gelten die Bestimmungen des Lebensmittelrechts. Lebensmittel- und Hygienekontrollen erfolgen in jedem dieser Betriebe:
- Vom Erdbeerstand über den Supermarkt bis zum Großhändler
- Vom Würstelstand über das Restaurant bis zur Spitalsküche
- Vom Kleinstherstellerbetrieb bis zum industriellen Unternehmen
Kontrollierte Waren: Von Lebensmitteln über Kosmetika bis Spielzeug
Folgende Waren sind im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) geregelt und unterliegen damit der Kontrolle des Marktamts:
- Lebensmittel
- Wasser für den menschlichen Gebrauch
- Diätetische Lebensmittel
- Nahrungsergänzungsmittel
- Lebensmittelzusatzstoffe
- Verarbeitungs-Hilfsstoffe
- Kosmetika
- Verschiedene Gebrauchsgegenstände wie Beißringe, Beruhigungssauger oder Gegenstände, die mit Lebensmitteln oder Kosmetika in Berührung kommen
- Spielwaren (Spielzeug) - Merkblatt für den Verkauf: 30 KB PDF
- Hygieneanforderungen - Merkblatt für Marktstände und sonstige Transportable Verkaufsstände: 105 KB PDF
Untersuchung von Lebensmittelproben
Die Lebensmittel-Inspektor*innen entnehmen bei den Betriebsprüfungen jährlich ungefähr 6.500 Proben. Die bakteriologische und chemische Untersuchung führen verschiedene Labore durch, darunter die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).
Lebensmittelprobenziehung und -untersuchung
Beschwerde bei mangelhaften Waren
Bei Verdacht auf Qualitätsmängel einer Ware, die Sie in einem Gastronomie- oder Handelsbetrieb (Geschäft) gekauft beziehungsweise konsumiert haben, können Sie sich beschweren. Voraussetzung ist, dass die Ware dem Lebensmittelrecht unterliegt. In den Bezirksstellen können Sie Proben gratis abgeben und überprüfen lassen. Sie benötigen dort einen Lichtbildausweis und nach Möglichkeit auch die Rechnung, auf der die verdächtige Ware aufscheint.
Bezirksabteilungen und Qualitätsmanagement (MA 59)
Bitte beachten Sie, dass zur Sicherstellung einer umfassenden Untersuchung die Abgabe einer möglichst großen Menge der verdächtigen Ware günstig ist. Bei verderblichen Lebensmitteln ist die gekühlte Lagerung bis zum Transport zum Marktamt erforderlich. Dies muss im Zuge der zeugenschaftlichen Aussage bestätigt werden.
Qualitätssicherung für die Kontrollen
Ständige Weiterbildung der Kontrollorgane stellt die Qualität der Kontrollen sicher. Fachorgane der EU prüfen regelmäßig, ob die Kontrollstandards die EU-weiten Regeln einhalten.
Die Lebensmittelaufsicht des Marktamts ist Mitglied der European Working Community for Food Inspection and Consumer Protection (EWFC) (Englisch).
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Marktamt
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