Bürger*innen der Stadt Wien
Der Gemeinderat kann Personen, die sich um die Stadt verdient gemacht haben, durch Ehrungen auszeichnen. Insbesondere kann der Gemeinderat in Wien wohnhafte österreichische Staatsbürger*innen durch die Ernennung zu Bürger*innen auszeichnen. Diese Ernennung gewährt keine Sonderrechte. Sie gilt als widerrufen, wenn der*die Bürger*in infolge einer gerichtlichen Verurteilung das Wahlrecht zum Gemeinderat verloren hat. Der Gemeinderat kann die Ernennung widerrufen, wenn schwerwiegende Gründe dafür sprechen, dass der*die Bürgerin dieser Ehrung nicht würdig ist.
Die goldene Anstecknadel (links für Damen, rechts für Herren) zeigt fächerförmig gestaltet 6 Lorbeerblätter, davor das farbig emaillierte Wappen der Stadt Wien, und einen Rubin am Zusammenschluss der Blätter.
Rechtsgrundlage: Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung - WStV), LGBl. Nr. 28/1968 vom 15.10.1968 idgF.
Verleihungen
seit 2000
seit 2000
- 2000
- Franz Nekula
- 2003
- Carl Szokoll
- 2004
- Walter Nettig
- 2005
- Johanna Dohnal
- 2006
- Josef Veleta
- Maria Hampel-Fuchs
- 2007
- Ingrid Smejkal
- Karl Wlaschek
- 2009
- Johann Hatzl
- Rudolf Edlinger
- 2010
- Prof. Franz Mrkvicka
- Dr. Ernst Theimer
- Prof. Otto Schenk
- 2011
- Prof.in Elfriede Ott
- 2012
- Dr. h.c. Peter Schieder
- 2015
- Dr. Hannes Swoboda
- 2017
- Dr.in Hildegard Hawlicek
- 2024
- Dr. Erich Hechtner
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Stadt Wien | Ehrungen der Stadt Wien (Magistratsdirektion - Präsidialabteilung)
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