Energiebonus '23 - Ansuchen
Der Wiener Energiebonus '23 unterstützt Wiener*innen dabei, die gestiegenen Energiekosten und die damit verbundene Teuerung zu bewältigen.
Das Ansuchen für den Wiener Energiebonus '23 konnte bis 30. Juni 2023 gestellt werden.
Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, bekommen Sie ein Aufforderungsschreiben zugeschickt. Auf diesem Aufforderungsschreiben befindet sich Ihre persönliche Identifikationsnummer. Diese Identifikationsnummer muss beim Nachreichen von Unterlagen im Online-Formular angegeben werden:
Allgemeine Informationen
Der Wiener Energiebonus '23 ist eine Förderung des Landes Wien. Auf den Wiener Energiebonus '23 gibt es keinen Rechtsanspruch.
Die Stadt Wien schickt an jede Adresse in Wien, an der zum Stichtag 25. März 2023 eine oder mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, ein Informationsschreiben. Das Schreiben enthält das Passwort, das Sie für das Online-Ansuchen brauchen.
Pro Wiener Adresse können 200 Euro ausbezahlt werden. Sie bekommen die Förderung auf das Konto, das Sie im Ansuchen angegeben haben. Wenn Sie kein Konto angegeben haben, erfolgt die Anweisung per Post. Die Anweisung erfolgt in der Regel wenige Werktage nach dem Sie das Ansuchen gestellt haben.
Pro Adresse kann nur ein Ansuchen gestellt werden. Wenn Sie in einer betreuten Einrichtung der Stadt Wien Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie für sich ein eigenes Ansuchen stellen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Ein Ansuchen auf den Energiebonus können Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die zum Stichtag 25. März 2023 an einer Wiener Adresse ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, stellen.
Wenn Sie erst nach dem Stichtag an Ihrer Adresse gemeldet sind, wird Ihr Ansuchen automatisch abgelehnt.
Wenn Sie am Stichtag an einer Wiener Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldet waren und danach umgezogen sind, können Sie ein Ansuchen stellen. Sie müssen bei einer Postanweisung Ihre neue Adresse angeben.
Es gelten folgende Jahres-Einkommensgrenzen:
- 40.000 Euro brutto, wenn an einer Adresse eine Person ihren Hauptwohnsitz hat (gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG).
- 100.000 Euro brutto, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben (gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG).
Es werden nur Einkommen von Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr berücksichtigt.
Die Einkommensgrenze von 40.000 Euro brutto gilt auch, wenn Sie in einer betreuten Einrichtung der Stadt Wien Ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto gilt zum Beispiel:
- Wenn Sie alleinerziehend sind und Ihr minderjähriges Kind bei Ihnen den Hauptwohnsitz hat.
- Wenn Sie mit Ihren Eltern in einem Einfamilienhaus leben.
- Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft mit anderen Personen ab 18 Jahren leben, die ebenfalls ihren Hauptwohnsitz dort haben.
Um ein Ansuchen stellen zu können, muss Ihr Jahresbrutto-Einkommen unter den Einkommensgrenzen liegen.
Das Jahresbrutto-Einkommen können Sie dem Einkommenssteuerbescheid 2021 entnehmen. Wenn Sie keinen Einkommenssteuerbescheid für 2021 haben, ist der Einkommenssteuerbescheid für 2020 ausschlaggebend. Wenn Sie keinen Einkommenssteuerbescheid für 2020 und für 2021 haben, können Sie den Jahreslohnzettel 2021 heranziehen. Das Einkommen 2022 ist für die Förderwürdigkeit nicht relevant.
Wenn Sie kein steuerpflichtiges Einkommen aus den 7 Einkunftsarten des Einkommenssteuergesetzes bezogen haben und 2021 ausschließlich eine der nachstehenden Leistungen bekommen haben, dann erfüllen Sie die Voraussetzungen betreffend der Einkommensgrenzen. Die nachstehenden Leistungen zählen nicht zum Jahresbrutto-Einkommen.
- Wiener Mindestsicherung
- Wiener Grundversorgung
- Wohnbeihilfe
- AlVG- und AMSG-Leistungen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfen, Umschulungsgeld, Beihilfe zur Deckung zur Sicherung des Lebensunterhalts bzw. Beihilfen zu den Kurskosten und zu den Kursnebenkosten
- AMFG-Beihilfen
- Kinderbetreuungsgeld
- Wochengeld
- Leistungen Familienlastenausgleich wie Familienbeihilfe
- Diverse Beihilfen wie Studienbeihilfen
- Versorgungsleistungen und Entschädigungsleistungen wie z. B. Opferrenten
- Pflegegeld
Um ein Ansuchen stellen zu können, muss das Einkommen aller volljährigen hauptwohnsitzgemeldeten Personen an der jeweiligen Adresse unter den Einkommensgrenzen liegen.
Beachten Sie, dass Sie für die jeweilige Adresse nur ein Ansuchen stellen können.
Fördervoraussetzungen im Detail
Zu Unrecht bezogene Leistungen müssen Sie zurückzahlen.
Fristen und Termine
Das Ansuchen für den Wiener Energiebonus '23 konnte bis 30. Juni 2023 gestellt werden.
Zuständige Stelle
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Fachstelle für Energiesicherung
Telefon: +43 1 4000-8040
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Sie müssen beim Online-Ansuchen folgende Angaben machen:
- Passwort, das per Post jeder Wiener Adresse zugeschickt wurde
- Name und Geburtsdatum aller Personen, die an der Adresse ihren Hauptwohnsitz haben
- Kontaktdaten
- Bankverbindung
Das Passwort finden Sie auf der 1. Seite des Informationsschreibens. Sie können es nur für ein Ansuchen pro Adresse verwenden.
Wenn Sie das Passwort verloren haben oder es Probleme bei der Zustellung gab, rufen Sie bitte beim Servicetelefon an: +43 1 4000-8040
Kosten und Zahlung
Keine
Formular
Die Schreibweise des Namens und des Geburtsdatums muss mit dem Meldezettel übereinstimmen, sonst können Sie kein Ansuchen stellen.
Wenn Sie Fragen zum Wiener Energiebonus '23 haben oder wenn Sie ein Problem mit dem Online-Ansuchen haben, wenden Sie sich an das Servicetelefon: +43 1 4000-8040; erreichbar: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen.
Sollten Sie nicht außer Haus gehen können und Unterstützung bei dem Ansuchen benötigen, dann rufen Sie ebenfalls das Servicetelefon an. Bitte nehmen Sie ausschließlich telefonisch Kontakt auf, da schriftliche oder E-Mail-Anfragen in der Bearbeitung nachgereiht werden.
Wenn Sie keinen Zugang zu dem Online-Ansuchen haben und/oder Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, wenden Sie sich an einen unserer Kooperationspartner*innen. Eine Beratung durch unsere Kooperationspartner*innen ist allerdings nicht vorgesehen.
Liste von Kooperationspartner*innen
Zusätzliche Informationen
Mehr Informationen zur Entlastung durch ausgeweitete Wiener Energieunterstützungs-Maßnahmen
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Unterstützung bei der Bezahlung von Energiekosten
Energiekosten-Unterstützung - Wien Energie
Maßnahmenpaket gegen Teuerung - Bundeskanzleramt
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