Bewilligung von Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen - Antrag

Allgemeine Informationen

Wer Veranstaltungen, Feste oder Musikveranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen abhalten möchte, braucht dafür eine Bewilligung.

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Termin eingereicht werden. Das Ergebnis eines sogenannten Ermittlungsverfahrens bestimmt dann, ob bzw. in welcher Art, Form und welchem Umfang eine Bewilligung erteilt werden kann.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92110
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Coronavirus-Sicherheitsvorkehrungen in den Wiener Ämtern.

Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr (Kassa, Bescheidabholung von 8 bis 11 Uhr) geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen
  • Örtlichkeit der geplanten Veranstaltung (Adresse)
  • Datum und Zeit der geplanten Veranstaltung
  • Bekanntgabe über Aufbauten (Zelte, Stände usw.)
  • Bei umfangreichen Vorhaben, Planskizze

Kosten und Zahlung

  • Bundesgebühr:
    • 14,30 Euro für den Antrag
    • 3,90 Euro für jede Beilage
    • 14,30 Euro für den Rechtsmittelverzicht
    • 14,30 Euro für die Verhandlungsschrift
  • Verwaltungsabgabe und Kommissionsgebühr: Die Höhe richtet sich nach Dauer und Ergebnis der Verhandlung.
  • Gebrauchsabgabe: Diese fällt an, wenn ein dementsprechender Tarif im Gesetz vorhanden ist.
  • Grundbenützung: Für einige Nutzungen auf öffentlichen Straßen sind entgeltliche privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Straßenerhalter (Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)) erforderlich. Im Bewilligungsverfahren der MA 46 kann das notwendige Formular ausgefüllt und abgegeben werden um Amtswege zu reduzieren: Antrag: 690 KB PDF

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob eine Ortsverhandlung notwendig ist.

Zusätzliche Informationen

Für die Abhaltung der Veranstaltung können noch Genehmigungen der Abteilung für Veranstaltungswesen, MA 36-Dezernat K (Genehmigung für öffentliche Veranstaltungen und Aufführungen) und der MA 36-Dezernat V (Eignungsfeststellung) erforderlich sein.

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