Vereidigtes Straßenaufsichtsorgan (Transportbegleiter*in) - Antrag

Allgemeine Informationen

Für die Begleitung von Sondertransporten im Land Wien ist die Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan durch das Amt der Wiener Landesregierung, Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65), erforderlich (§ 97 Abs. 2 Straßenverkehrsverordnung 1960 (StVO)).

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre (bei Berufskraftfahrer*innen mit Bestätigung Mindestalter 18 Jahre)
  • Höchstalter 65 Jahre
  • Österreichischer Staatsbürgerschaft
  • Aufrechte Lenkberechtigung der Klassen C und E
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Absolvierung einer theoretischen (Kursbestätigung nicht älter als 3 Jahre) und praktischen (5 Begleitungen der Stufe Zwei) Ausbildung
  • Abschluss einer Rückersatzversicherung
  • Gewerbeschein (Gewerbe: Begleitung von Schwertransporten) und bei Angestellten einer Transportfirma Arbeitsbestätigung

Fristen und Termine

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antrag.

Zuständige Stelle

Vereidigung

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: sb@ma65.wien.gv.at

Dezernat Sondertransportbegleiter
Ansprechpersonen:

  • Sonja Hochmeister
    Telefon: +43 1 4000-38346
  • Ing. Georg Mahel
    Telefon: +43 1 4000-38355
  • Nicole Schitter
    Telefon: +43 1 4000-38350

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet

Verfahrensablauf

  • Die Antragsteller*innen bzw. deren Dienstgeber*innen beantragen die Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan im Land Wien gemäß § 97 Abs. 2 StVO beim Amt der Wiener Landesregierung, Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65). Die Begleitung von Sondertransporten darf erst nach der Bestellung erfolgen.
  • Nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen werden die Antragsteller*innen je nach Wunsch entweder in der MA 65, vereidigt und bestellt, oder im Amt einer anderen von dem*der Antragsteller*in wahlweise angegebenen Landesregierung.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung über die Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung (nur bei Neuantrag) oder Kopie des Bestellungsdekretes des Wohnsitzbundeslandes bzw. der letzten Bestellung und bei Selbstständigen Nachweis einer Begleittätigkeit im vergangenen Jahr (bei bereits in anderen Bundesländern Vereidigten)
  • Kopie des Führerscheines (nur bei Neuantrag)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (in Kopie - bei Neuantrag)
  • Gewerbeschein (in Kopie)
  • Bei Angestellten einer Transportfirma zusätzlich Arbeitsbestätigung
  • Bestätigung der abgeschlossenen Rückversicherung
  • 2 Passfotos
  • Meldebestätigung (wird von der MA 65 eingeholt) oder Firmenadresse
  • Strafregisterbescheinigung (Leumundszeugnis) nicht älter als 3 Monate (wird von der MA 65 eingeholt)

Der formlose Antrag auf Vereidigung kann persönlich, am Postweg, per Fax: +43 1 9 79514-99-38319 oder mittels E-Mail post@ma65.wien.gv.at eingebracht werden.

Kosten und Zahlung

Die Bezahlung der für die Vereidigung fälligen Gebühr erfolgt bei der Bestellung. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der im Zuge der Antragstellung vorgelegten, als Gebühr zu verrechnenden Beilagen.

  • Mindestens 50,11 Euro bei Erstvereidigung in Wien
  • Mindestens 31,91 Euro bei Aufstockung auf Stufe 4 (Erstvereidigung Wien)
  • Mindestens 35,81 Euro bei Verlängerung

Die Gebühren können mittels Überweisung ("Zahlungsinformation" im Bescheid) bezahlt werden.

Alternativ steht für die Einzahlung der Gebühren im Magistratischen Bezirksamt, 3., Karl-Borromäus-Platz 3, eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa zur Verfügung.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Zusätzliche Informationen

Für die Vereidigung ist der Abschluss einer Rückersatzversicherung für Straßenaufsichtsorgane in der Höhe von 726.728,34 Euro (auch für leichte Fahrlässigkeit) erforderlich (für den Fall dass die Straßenaufsichtsorgane vom Rechtsträger aufgrund des Amtshaftungsgesetzes wegen einer in Vollziehung der Gesetze einem Dritten gegenüber begangenen Rechtsverletzung als schadenersatzpflichtig in Anspruch genommen werden).

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