Garagenvidierung - Bestätigung der Unbedenklichkeit der Einfahrt - Einreichung
Allgemeine Informationen
Die Beurteilung der Ein- und Ausfahrt erfolgt grundsätzlich durch die Baupolizei (MA 37). In einigen Fällen muss von der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) eine Vidierung (Bestätigung) über die verkehrstechnische Unbedenklichkeit der Einfahrt vor der Einreichung der Baupolizei eingeholt werden.
Voraussetzungen
Die (MA 46) 46 ist zuständig für:
- Garagen auf Hauptstraßen B (ehemalige Bundesstraßen)
- Garagen über 1.000 Quadratmeter Bodenfläche (inklusive Zufahrten und Nebenräume)
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kund*innen-Center: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Der Antrag kann per Post, Fax oder Online-Formular gestellt werden. Anträge können auch im Kund*innen-Center eingereicht werden.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Die Dokumente können persönlich im Kundencenter abgegeben oder per Post geschickt werden. Auf Wunsch können die Dokumente an die Baupolizei (MA 37) weitergeleitet werden.
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan mit Straßensituation vor der Zufahrt
- Einreichpläne
- Verkehrsgutachten bei Garagen mit mehr als 200 Stellplätzen
Kosten und Zahlung
Keine
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Wiener Garagengesetz
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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