Radfahrausweis für Kinder - Ausstellung

Allgemeine Informationen

Die Radfahrprüfung ist freiwillig und berechtigt Kinder,

  • welche das 9. Lebensjahr vollendet haben und die 4. Schulstufe besuchen oder
  • das 10. Lebensjahr vollendet haben und anzunehmen ist, dass sie die erforderliche körperliche und geistige Eignung sowie Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften besitzen

zum Lenken eines Fahrrades im Straßenverkehr ohne Begleitperson.

Radfahrprüfungen werden meist klassenweise von Schulen organisiert. Eine individuelle Anmeldung kann bei der Polizei erfolgen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Antrag der Erziehungsberechtigten
  • Vollendetes 9. Lebensjahr und Besuch der 4. Schulstufe oder vollendetes 10. Lebensjahr
  • Positiv abgelegte Radfahrprüfung

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Polizei
2., Schulverkehrsgarten Praterhauptallee (neben der Liliputbahn)
Telefon: +43 1 906 00-61700 oder 313 10-61700
Fax: +43 1 906 00-32099
E-Mail: LPD-W-LVA-1-1-VEG-Prater@polizei.gv.at
3., ÖAMTC-Mobilitätspark (3., Baumgasse 131), betreut durch die Polizei (Schulverkehrsgarten)
Öffnungszeiten für Schulen (betreut durch die Polizei Wien): Montag bis Freitag 8 bis 15 Uhr
Zum Üben geöffnet (ohne Betreuung): täglich von 15 bis 20 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertage und Schulferien: 8 bis 20 Uhr
Telefon: +43 1 313 10 58-701
E-Mail: LPD-W-LVA-1-1-VEG-Baumgasse@polizei.gv.at
E-Mail: mobilitaetspark@oeamtc.at
21., Schulverkehrsgarten Tetmajergasse (Zufahrt über Jedleseer Straße oder Straßenbahnlinie 26 bei Nordbrücke)
Telefon: +43 1 906 00-64700 oder 313 10-64700
Fax: +43 1 906 00-32099
E-Mail: LPD-W-LVA-1-1-VEG-Floridsdorf@polizei.gv.at

ARBÖ Fahrsicherheits-Zentrum Wien
22., Schillingstraße 18
Telefon: 050-123-2917
E-Mail: fsz.wien@arboe.at

Erforderliche Unterlagen

Passfoto

Kosten und Zahlung

3,27 Euro Verwaltungsabgabe (Zahlungsanweisung wird ausgehändigt)

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Im Anschluss nach der positiv abgelegen Prüfung wird der Radfahrausweis sofort bei der Polizei ausgestellt.

Zusätzliche Informationen

Wer sein Verkehrswissen vor der Radfahrprüfung testen möchte, kann dies hier tun: Übungen zur Freiwilligen Radfahrprüfung

Weitere Informationen zur Radfahrprüfung und eine kostenlose Bestellmöglichkeit der erforderlichen Unterlagen sind auf der Seite des Österreichischen Jugendrotkreuz abrufbar.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
Kontaktformular