"Medizinisch-Wissenschaftlicher Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien" - Wissenschaftliche Forschungsarbeiten

Allgemeine Informationen

Der Medizinisch-Wissenschaftliche Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien (BGM) gewährt finanzielle Unterstützung für wissenschaftliche Forschungsarbeiten von Ärzt*innen, welche in Wien niedergelassen oder unselbstständig in Wiener Anstalten (Krankenanstalten, Pflegeheime und Ambulatorien) bzw. im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Themenschwerpunkte

Das Kuratorium des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien hat für einen Teil der neu zu vergebenden Fördermittel bei medizinisch-wissenschaftlichen Projekten eine Schwerpunktsetzung beschlossen. Sie werden daher eingeladen, Forschungsprojekte, auch zu folgenden Schwerpunkten einzureichen:

  • SARS-CoV-2 bzw. COVID-19, insbesondere
    • Long COVID-Erkrankungen
    • Neue Anti-Coronavirus-Medikamente
    • Psychische und neurologische Auswirkungen einer COVID-19-Erkrankung
  • Integrierte Versorgung
  • Ärzt*innen - Patient*innen - Kommunikation
  • Sozial benachteiligte Patient*innen (beispielsweise Migrant*innen), Menschen mit Behinderungen, psychisch schwer erkrankte Patient*innen oder Arbeitslose
  • Gender-Differences in Inanspruchnahme, Betreuungsqualität, Kommunikation, Information
  • Patient*innen-Strukturenanalyse
  • Ablaufprozesse, Case Management, Qualitätsmanagement aus der Sicht des Personals und aus der Sicht der Patient*innen

Fristen und Termine

Die Anträge und alle dazu erforderlichen Unterlagen können an den Fonds zweimal jährlich (jeweils bis 12 Uhr mittags), entweder bis spätestens:

  • 1. Juni des Jahres (Ende des Einreichzeitraumes für das erste Halbjahr) oder bis spätestens
  • 1. Dezember des Jahres (Ende des Einreichzeitraumes für das zweite Halbjahr), gestellt werden.

Zuständige Stelle

Geschäftsstelle des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien
p.A. Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
3., Thomas-Klestil-Platz 6
Telefon: +43 1 4000-40424 oder -40450
E-Mail: post-mwf@ma40.wien.gv.at

Kundenverkehr:
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

Erforderliche Unterlagen

Es gibt jährlich 2 Einreichfristen: 1. Juni und 1. Dezember, jeweils bis 12 Uhr mittags (Zeitpunkt des Absendens im Online-Formular).

Anträge, die nach der Einreichfrist einlangen und/oder unvollständig eingebrachte Anträge werden für eine weiterführende Antragsbearbeitung nicht angenommen – es gibt keine Nachreichmöglichkeit.

Folgende Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden:

  • Projektbeschreibung - detailliertes Forschungsprojekt; die Projektbeschreibung hat folgende verpflichtende Kapitel zu enthalten (siehe § 14 der Fonds-Richtlinien):
    • Forschungsfragen, Ziele und Hypothesen (Research Questions, Aims and Hypotheses)
    • Forschungsthemen und Studienmethodik (Subjects and Study Methodology)
    • Zu erwartende Ergebnisse und Datenanalyse (Expected Outcomes and Data Analysis)
    • Forschungskapazität (Research Capability)
    • Budget
    • Ethik bzw. Sicherheitsüberlegungen (Ethical and Safety Considerations)
    • Zeitliche Planung (Timeline)
    • Potentielle Risiken und Notfallplan (Potential Risks and Contingency Plan)
      Abhängig vom jeweiligen Forschungsthema können fakultativ weitere Kapitel hinzugefügt werden.
  • Detailkalkulation
  • Zustimmende Kenntnisnahme: Richtlinien mit Auswahl einer Checkbox im Online-Formular
  • Ärztenachweis - wahlweise:
    • Promotionsurkunde oder
    • Nachweis über die Anerkennung als Praktische Ärztin oder Arzt bzw. Fachärzt*innen oder
    • Ärzteausweis
  • Bei geplanter Geräteanschaffung:
    • Bestätigung der ärztlichen Direktor*innen gemäß Richtlinien
    • 2 Anbote bzw. Begründung warum nicht möglich
  • Zustimmungen:
    • Zustimmung des Klinik-, Instituts- bzw. Abteilungsvorstandes zur Projektumsetzung
    • Zustimmung der (klinischen) Abteilungsleitung zur Projektumsetzung
    • Bei Kooperativen Projekten: schriftliche Zustimmung des*der Kooperationspartner*in(en) oder Kooperationsvereinbarungen, in der die entsprechenden Kostenkalkulationen bestätigt werden.
  • Genehmigung der Ethikkommission (falls erforderlich): Endgültig positives und aktuelles Votum der zuständigen Ethikkommission, originärer Antrag an die Ethikkommission sowie bei der Ethikkommission beantragte Amendments
  • Sollen im Zuge des Projektes Tierversuche durchgeführt werden, ist eine entsprechende gültige Genehmigung der zuständigen Behörde (z. B. zuständiges Bundesministerium) schon zum Zeitpunkt der Antragsstellung in Kopie beizulegen.

Einreichungsvoraussetzung für Antragsteller*innen zur Projekteinreichung (bitte unbedingt beachten)

Alle erforderlichen Dokumente der Projekteinreichung können am Ende des Online-Formulars als Dateianhänge hochgeladen werden.

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Zusätzliche Informationen

Die Übertragung eines Forschungsantrags an eine andere Person ist während der Einreichungs- und Review-Phase nicht möglich. Bitte klären Sie daher im universitären Bereich schon vor der Antragstellung ab, ob Sie berechtigt sind, § 26 UG-Projekte selbst durchzuführen.

Pro Projektleiter*in kann nicht mehr als ein Projekt gleichzeitig gefördert bzw. eingereicht werden; ein Forschungsprojekt gilt als ordnungsgemäß beendet, wenn es wissenschaftlich und kaufmännisch abgeschlossen wurde.

Es können ausschließlich deutschsprachige Angaben im Online-Formular akzeptiert werden (der Projekttitel sowie die zusammenfassende Projektdarstellung - beides Felder im Online-Formular - sowie die Projektbeschreibung (Beilage 1) und allfällige Beilagen können in englischer Sprache eingereicht werden).

Es wird erwartet, dass Partner*innen, die wesentliche Lasten im Forschungsprojekt tragen, in ihrem Aufwand entsprechend korrekt berücksichtigt werden und Kooperationsvereinbarungen bereits zum Zeitpunkt der Einreichung vorliegen.

Formale Voraussetzungen

Vor der Einreichung sollte abgeklärt werden, ob alle formalen Voraussetzungen für eine Einreichung erfüllt werden.

Sofern Anträge die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, wird keine Begutachtung und keine Entscheidung durch das Kuratorium herbeigeführt. Die Projektleiterin oder der Projektleiter hat die Möglichkeit, den Antrag noch einmal - formal vollständig - innerhalb eines Jahres neu einzubringen.

Reviewer

Die Projekteinreichenden sind grundsätzlich verpflichtet, 2 Reviewer vorzuschlagen. Diese Vorschläge finden in der Regel Berücksichtigung, sofern nicht zwingende Gründe (Befangenheit, Naheverhältnis, fachliche Gründe) dagegensprechen. Jede genannte Person wird eingehend auf die Eignung als Reviewer überprüft. Es muss auf sorgfältige Auswahl der Personen geachtet werden.

Der*die Projektleiter*in muss bereits vor Antragstellung überprüfen, ob Befangenheitsgründe bei den im Antrag genannten Reviewer bestehen. Befangenheitsgründe liegen beispielsweise vor, wenn der Reviewer (siehe § 30 der Fonds-Richtlinien)

  • aus dem engen privaten Umfeld (z. B. Angehörige*r des*der Projektleiter*s) und/oder aus dem Arbeitsumfeld z. B. aus derselben Klinik oder derselben Abteilung stammt, Projektmitarbeiter*in des/der Projektleiter*s ist oder sonst ein privates und/oder berufliches Naheverhältnis besteht,
  • mit dem*der Bewerber*in aktuell bzw. in den letzten 3 Jahren vor der Einreichung (gerechnet ab dem Ende des Einreichtermins) eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit aufweist, wie die Durchführung gemeinsamer wissenschaftlicher Projekte oder gemeinsame Publikationen, bei denen der*die Projektleiter*in und der Reviewer als "Erstautor*in" und "Letztautor*in" bzw. "korrespondierende*r Autor*in" aufscheinen usw. oder
  • wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, die volle Unbefangenheit des Reviewer in Zweifel zu ziehen.

Sollte den oben genannten Punkten nicht entsprochen werden, muss das Projekt von einer laufenden Bearbeitung ausgeschlossen werden.

Der Fonds behält sich das Recht auf Einholung zusätzlicher Gutachten vor.

Gender-Aspekte

Es wird ersucht, auf eine gendergerechte Sprache Bedacht zu nehmen. Die Stadt Wien hat diesbezüglich Sprachregelungen erarbeitet: Eine Sprache für Frauen und Männer.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Kontaktformular