Reisepass für bestimmte Anlassfälle (Notpass) - Ausstellung

Hinweis:
Abgelaufene Reisepässe und Personalausweise werden zum Teil bei Behörden und Privaten als Identitätsdokument anerkannt, sofern man auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der jeweiligen Stelle.

Allgemeine Informationen

Einen "Notpass" können Sie beantragen, wenn

  • Sie vor einer wichtigen und/oder unaufschiebbaren Reise vorübergehend nicht über Ihren Reisepass verfügen, oder
  • der Zeitraum, innerhalb dessen der Reisepass benötigt wird, nicht ausreicht, um einen neuen maschinenlesbaren Reisepass auszustellen, oder
  • die Abgabe von Fingerabdrücken der Finger einer oder beider Hände vorübergehend nicht möglich ist.

Einen Notpass müssen Sie persönlich beantragen. Beim Pass-Service stellen Sie den Antrag. Dort wird Ihre Identität geprüft. Außerdem müssen Sie persönlich unterschreiben.

Benötigt Ihr Kind einen Notpass? Dann muss auch Ihr Kind persönlich zur Antragstellung mitkommen.

Die Gültigkeit der Notpässe ist je nach Anlassfall begrenzt.

Für den Antrag müssen Sie kein Formular ausfüllen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft.

Fristen und Termine

Sie können einen neuen Notpass jederzeit beantragen. Beachten Sie bitte die Erledigungsdauer.

Zuständige Stelle

Innerhalb der Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Mittwoch, Freitag von 8 bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr geöffnet, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Zentrales Wiener Pass-Service der MA 62
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-4001
Fax: +43 1 4000-99-89520
E-Mail: passservice@ma62.wien.gv.at

Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (in den Nachtstunden bzw. an Wochenenden und Feiertagen):

Wache Rathaus (MA 68)
1., Lichtenfelsgasse 2
Telefon: +43 1 4000-98350
Fax: +43 1 4000-99-98350

Hinweise für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher

Erforderliche Unterlagen

Kosten und Zahlung

  • Der Notpass kostet 75,90 Euro.
  • Der Notpass für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr kostet 30 Euro.

Wenn Sie nach der Geburt ein Reisedokument für ein Kind beantragen, ist der Notpass gratis. Sie müssen den Antrag aber innerhalb von 2 Jahren stellen.

Die Kosten für den Notpass müssen Sie gleich bei der Antragstellung bezahlen – bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Diners Club, JCB, American Express).

Hinweis: Wird der Notpass von der Wache Rathaus ausgestellt, müssen die Kosten sofort bar bezahlt werden.

Erledigungsdauer

Der Notpass wird in der Regel nach einer kurzen Wartezeit direkt von der Passbehörde ausgefolgt. Die Ausstellung des cremeweißen Notpasses entspricht den internationalen Kriterien für Notreisepässe.

Sollten Sie den erforderlichen Staatsbürgerschaftsnachweis oder die Geburtsurkunde nicht vorlegen können, so kann ein Notpass nur dann ausgestellt werden, wenn die passausstellende Behörde die Daten bei den zuständigen Standesamts- bzw. Staatsbürgerschaftsbehörden einholen kann (abhängig von den Amtsstunden dieser Behörden).

Zusätzliche Informationen

Eintragungen

Die Eintragung von personenbezogenen Daten in Notpässen richtet sich nach den technischen Gegebenheiten.

Folgende Eintragungen und Vermerke in einem neuen Notpass sind kostenlos möglich:

  • Namen mit Umlaut (Ä, Ö, Ü) oder scharfem ß
  • Doppelnamen
  • Medizinische Implantate oder Prothesen aus Metall
  • Besondere Kennzeichen

Einreise in andere Länder

Mit einem Notpass dürfen Sie nicht in alle Staaten einreisen. In einigen Staaten müssen Sie für die Einreise mit einem Notpass zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel ein Visum vorlegen. Daher kann es besser sein, statt des Notpasses einen Expresspass bzw. einen Ein-Tages-Expresspass ausstellen zu lassen.

Sie planen eine Reise: Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen in Ihrem Reiseland und in den Transitländern. Informieren Sie sich auch über die Beförderungsbestimmungen der Fluggesellschaften, wenn Sie per Flugzeug verreisen.

Bitte beachten Sie auch, ob Sie einen gestohlenen oder verlorenen und wiedergefundenen Reisepass verwenden dürfen.

Laut einer Information der Amerikanischen Botschaft in Wien vom Mai 2009 ist seit 1. Juli 2009 die Einreise in die USA mit einem Notpass nur mehr in Verbindung mit einem Visum möglich. Ein Visum für einen Notpass wird aber nur in bestimmten, insbesondere gesundheitlichen oder familiären Notfällen ausgestellt.

Einreise in die USA

Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ein Pass-Service der Stadt Wien.

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