Staatsbürgerschaftsnachweis
Allgemeine Informationen
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist ein Dokument, das bestätigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die österreichische Staatsbürgerschaft haben.
Den Staatsbürgerschaftsnachweis benötigen Sie für bestimmte Amtswege, zum Beispiel für einen Reisepass. Wenn Sie keinen Staatsbürgerschaftsnachweis haben oder wenn Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis verloren haben, können Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis für sich selbst beantragen und abholen.
Sie können den Staatsbürgerschaftsnachweis auch für andere Personen, beispielsweise minderjährige Kinder, beantragen und abholen. Es kann sein, dass Sie dafür eine Vollmacht brauchen (siehe Erforderliche Unterlagen).
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Sie sind volljährig und haben die österreichische Staatsbürgerschaft.
oder - Sie sind volljährig und die Person, für die Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen, hat die österreichische Staatsbürgerschaft.
Wenn Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis für eine andere Person beantragen, benötigen Sie zusätzlich
- eine Vollmacht der volljährigen Person oder
- einen Nachweis der Erwachsenenvertretung, früher Sachwalterschaft oder
- bei Anträgen für minderjährige Kinder einen rechtskräftigen Obsorgebeschluss.
Fristen und Termine
Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben, können Sie zu jeder Zeit einen Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen.
Zuständige Stelle
Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich:
- Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
Fachbereich Staatsbürgerschaft - Referat 9.0 - Staatsbürgerschaftsevidenz
E-Mail: staatsbuergerschaftsnachweis@ma35.wien.gv.at - Stadtservice Wien - Stadtinformation
- Magistratische Bezirksämter
- Standesamt Wien
Das Stadtservice Wien - Stadtinformation und die Magistratischen Bezirksämter stellen nur Staatsbürgerschaftsnachweise für den inländischen Gebrauch aus, zum Beispiel für einen Reisepass.
Das Standesamt Wien stellt Staatsbürgerschaftsnachweise nur im Zusammenhang mit einer Geburtsbeurkundung, einer Eheschließung oder der Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft sowie nach Durchführung einer Namensänderung aus.
Wenn Sie einen beglaubigungsfähigen Staatsbürgerschaftsnachweis für einen Amtsweg im Ausland benötigen, wenden Sie sich an die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft - Referat 9.0 - Staatsbürgerschaftsevidenz.
Wenn Sie einen vom Magistrat der Stadt Wien ausgestellten Staatsbürgerschaftsnachweis haben und für das Ausland eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich an:
Stadtservice Wien - Stadtinformation
Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland:
Wenden Sie sich bitte in dem Land, in dem Sie wohnen, an
- die Österreichische Botschaft oder
- das Österreichischen Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen.
Dort erhalten Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis.
Verfahrensablauf
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Österreich ist, können Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft - Referat 9.0 - Staatsbürgerschaftsevidenz, bei einem Magistratischen Bezirksamt oder bei dem Stadtservice Wien - Stadtinformation im Wiener Rathaus beantragen.
Vereinbaren Sie bitte den Termin bei der Stelle, bei der Sie den Antrag stellen möchten:
- Bei der MA 35: telefonisch unter +43 1 4000-35449 oder per E-Mail an staatsbuergerschaftsnachweis@ma35.wien.gv.at
- Beim Stadtservice: telefonisch unter +43 1 4000-4001 oder per E-Mail an stadtinformation@post.wien.gv.at
- Bei den Magistratischen Bezirksämtern nur im Zusammenhang mit Pass- und Meldeangelegenheiten: telefonisch oder mittels Online-Terminreservierung bei Ihrem Magistratischen Bezirksamt
Wenn Ihre Daten im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister vollständig sind, und Sie die Kosten dafür bezahlt haben, bekommen Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis gleich beim 1. Termin.
Wenn Ihre Daten im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister unvollständig sind, dauert die Bearbeitung länger. Sie erfahren beim 1. Termin, ob weitere Unterlagen erforderlich sind.
Bitte beachten Sie: Das Standesamt Wien stellt Staatsbürgerschaftsnachweise nur im Zusammenhang mit einer Geburtsbeurkundung, einer Eheschließung oder der Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft sowie nach Durchführung einer Namensänderung aus.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft oder an das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen. Dort erhalten Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie zum 1. Mal einen Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Unterlagen für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Sie benötigen einen Staatsbürgerschaftsnachweis für sich selbst:
- Geburtsurkunde
- Bescheid über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Wenn Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sind oder waren oder in eingetragener Partnerschaft leben oder gelebt haben, zusätzlich:
- alle Heiratsurkunden
- alle Urkunden über eingetragene Partnerschaften
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile
- Sterbeurkunden der Personen, mit denen Sie verheiratet oder verpartnert waren
Wenn Sie einen akademischen Titel eintragen lassen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie den Titel führen dürfen: Sie können nur akademische Titel aus Österreich, aus EU- und EWR-Staaten, aus der Schweiz sowie nostrifizierte Titel eintragen lassen.
Wenn Sie Ihren Namen durch eine Namensänderung, durch Erklärung, durch Adoption oder auf eine sonstige Art und Weise geändert haben, müssen Sie die entsprechenden Dokumente vorlegen.
Sie benötigen einen Staatsbürgerschaftsnachweis für Ihr minderjähriges Kind:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Amtlicher Lichtbildausweis der Person, die den Antrag stellt
- Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
- Österreichische Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern des Kindes
- Wenn ein Elternteil nicht die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine oder mehrere weitere Staatsbürgerschaften hat, zusätzlich:
- Nachweis die andere/weitere Staatsbürgerschaft, z. B. Reisepass, Personalausweis, Bestätigung über den Besitz
- Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren und die Ehe noch besteht, zusätzlich:
- Heiratsurkunde der Eltern
- Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren und die Ehe nicht mehr besteht, zusätzlich:
- Heiratsurkunde der Eltern des Kindes
und - Rechtskräftiges Scheidungsurteil
oder - Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteiles und
- Wenn Sie nicht die Obsorge haben: rechtskräftigen Obsorgebeschluss oder Vollmacht der Person, die die Obsorge hat
- Heiratsurkunde der Eltern des Kindes
- Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet waren und die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung nach der Mutter erworben wurde und die Mutter zuvor verheiratet war oder in Eingetragener Partnerschaft gelebt hat, zusätzlich:
- Letzte Heiratsurkunde oder Urkunde über die Eingetragene Partnerschaft
und - Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Urkunde über die Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft
oder - Sterbeurkunde der Personen, mit denen die Mutter verheiratet oder verpartnert war
- Letzte Heiratsurkunde oder Urkunde über die Eingetragene Partnerschaft
- Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet waren und die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung nach dem Vater erworben wurde, zusätzlich:
- Anerkennung der Vaterschaft
Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist nur möglich, wenn das Kind am oder nach dem 1. August 2013 geboren wurde und die Vaterschaft vor der Geburt bzw. innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt anerkannt wurde - Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist nur möglich, wenn das Kind am oder nach dem 1. August 2013 geboren wurde und die Vaterschaft innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt gerichtlich festgestellt wurde.
- Anerkennung der Vaterschaft
- Wenn zwischen den Eltern eine Eingetragene Partnerschaft besteht oder zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes bestanden hat, zusätzlich:
- Urkunde über die Eingetragene Partnerschaft
und - Urkunde über die Auflösung der Eingetragenen Partnerschaft
oder - Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteiles
- Urkunde über die Eingetragene Partnerschaft
Für alle Unterlagen gilt:
Sie müssen alle Unterlagen im Original vorlegen. Das gilt auch für übersetzte Urkunden.
Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch ausgestellt sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Diese Übersetzung muss von einem*einer gerichtlich beeideten Dolmetscher*in gemacht sein.
Internationale Dokumente müssen nicht übersetzt werden.
Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.
Unterlagen für die Abholung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Sie holen Ihren eigenen Staatsbürgerschaftsnachweis ab:
- Amtlicher Lichtbildausweis
Sie holen den Staatsbürgerschaftsnachweis für eine andere Person ab oder eine andere Person holt den Staatsbürgerschaftsnachweis für Sie ab:
- Amtlicher Lichtbildausweis
und - Vollmacht von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis abgeholt wird
oder - bei minderjährigen Kindern: Vollmacht der gesetzlichen Vertretung und/oder rechtsgültiger Obsorgebeschluss
oder - Nachweis der Erwachsenenvertretung, früher Sachwalterschaft
Kosten und Zahlung
Österreichische Staatsbürgerschaft - Kosten
Zusätzliche Informationen
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)
- Beglaubigung, Apostille (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten)
- Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste (Bundesministerium für Justiz)
Rechtliche Grundlage: Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
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