Europawahl 2024 in Wien

  1. WahlkartenAntrag
  2. Kontrolle
  3. Abschluss

Online Beantragung von Wahlkarten für die Europawahl 2024 in Wien

Bitte beachten Sie

  • PflichtfeldFeld muss ausgefüllt sein
  • InfoInformation und Hilfe zum Ausfüllen

Hinweise

Wahlkarten werden ab Mitte Mai 2024 ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt stehen die kandidierenden Parteien und Personen fest und liegt der mit der Wahlkarte übermittelte Stimmzettel für die Wahl vor.

Achtung: Diese Online-Beantragung von Wahlkarten gilt nur für wahlberechtigte österreichische Staatsbürger*innen sowie nichtösterreichische EU-Bürger*innen, die am Stichtag der Wahl (26.03.2024) einen Hauptwohnsitz in Wien hatten und in der Wiener Europa-Wählerevidenz eingetragen waren.

Begründung für den Antrag einer Wahlkarte
Grund Pflichtfeld
 


Wahlberechtigte Person
Dokumentdaten

Hinweise zur Eingabe der Dokumentnummern

Die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises sind für eine eindeutige Identifizierung unbedingt erforderlich. Die Identifizierung kann auf folgende Weise erfolgen:

1) Wenn Sie sich mit einem österreichischen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein identifizieren, reicht die Angabe der Dokumentennummer.
2) Wollen Sie sich mit einem anderen Dokument identifizieren, übermitteln Sie uns bitte Kopien (.pdf, .jpg, .gif, .tiff, maximal 5 MB groß) des anderen amtlichen Lichtbildausweises (zum Beispiel Studierendenausweis, Schüler*innenausweis). Aus diesem müssen Ihre Personendaten, die Dokumentenart und -nummer und die ausstellende Behörde hervorgehen.
3) Nichtösterreichische EU-Bürger*innen müssen jedenfalls ihren Identitätsnachweis hochladen. Wählen Sie dazu als Art des Dokumentes "anderer Amtlicher Lichtbildausweis" aus und laden dann das Dokument hoch.

Wenn Sie im Antrag nur eine Dokumentnummer angeben, erklären Sie sich mit dem Abgleich der Dokumentnummer mit dem jeweiligen elektronischen Register ausdrücklich einverstanden.

Wohnadresse (Hauptwohnsitz)
Bitte geben Sie Ihre Wohnadresse zum Stichtag der Wahl, dem 26. März 2024, ein.
Ort: Wien
Zustellungsart
Pflichtfeld


Zustelladresse

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt grundsätzlich eingeschrieben. Ausgenommen davon sind Wahlkartenanträge, die mit einer ID Austria beantragt werden und bei denen die nicht eingeschriebene Zustellung gewünscht wird. Wird keine Zustelladresse angegeben, so erfolgt die Zustellung an die Wohnadresse. Es kann zweckmäßiger sein, als Zustelladresse beispielsweise die Anschrift des Arbeitsplatzes bekannt zu geben, um sich einen Weg zur Post zu ersparen.

Blinde und stark sehbehinderte Personen
Zum Ausfüllen der Wahlkarte und des Stimmzettels stehen für blinde und stark sehbehinderte Wähler*innen Wahlkarten- und Stimmzettelschablonen zur Verfügung.
 
Kontakte

Es wird dringend empfohlen, eine der angebotenen Kontaktmöglichkeiten anzugeben.

Erfahrungsgemäß ist es für das zuständige Wahlreferat in bestimmten Fällen zur Wahrung des Wahlrechts oder zur korrekten Zustellung der Wahlkarte notwendig, mit den Antragsteller*innen Kontakt aufzunehmen.

Durch Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erkläre ich mich damit einverstanden, dass bei Zustellproblemen eine Kontaktaufnahme durch den Zustelldienst erfolgen kann.

 
Mitteilungen
Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Nach erfolgreichem Senden dieser Seite erhalten Sie die von Ihnen ausgefüllten Daten noch einmal zur Kontrolle. Erst auf dieser Kontrollseite können Sie den Antrag absenden.